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Pleitefonds Vorsicht vor dubiosen Anlegeranwälten!

Doppeltes Pech: Erst verlieren sie ihr Vermögen, dann geraten sie auch noch an den falschen Anwalt
Doppeltes Pech: Erst verlieren sie ihr Vermögen, dann geraten sie auch noch an den falschen Anwalt
© Getty Images
Wenn Fonds pleitegehen und Anleihen ausfallen, bieten sich Anlegeranwälte an, das Ersparte zu retten. Doch viele der Juristen arbeiten mit dubiosen Methoden – und denken vor allem an ihr Honorar

An einem Morgen im Januar 2016 glaubt das Ehepaar Wustrow*, das Glück in den Händen zu halten. Es ist ein Brief, beidseitig beschrieben, und als sie durch sind, haben Thomas und Marie Wustrow wieder Hoffnung, ihr Erspartes doch noch zurückzuerhalten: 45.000 Euro, die sie sieben Jahre zuvor in Immobilienfonds der S&K-Gruppe gesteckt hatten. Ein Finanzvermittler hatte ihnen das als sichere Investition verkauft, zehn Prozent Rendite inklusive. Sogar ihre Bausparverträge hatten sie dafür aufgelöst.

Ein paar Jahre später war S&K pleite . Das Geld ist wohl weg.

In dem Schreiben des Deutschen Verbraucherschutzrings lesen sie, es gebe noch einen Weg, an ihr Geld zu kommen. Sie müssten nur Anwälte beauftragen, die der Verein empfiehlt. Heute, nachdem das Hamburger Paar Hunderte Euro für Rechtsberatung ausgegeben hat, sagt Thomas Wustrow: „Ich fühle mich von den Anwälten betrogen. Sie haben uns in ein sinnloses Verfahren getrieben.“

Wenn ein Schiffsfonds absäuft , einer dubiosen Windenergiefirma die Puste ausgeht, wenn eine Immobilienfirma abrissreif ist, stehen sie auf der Matte: Anlegeranwälte. Sie wollen Sparern helfen, wenigstens einen Teil ihres Vermögens wiederzubekommen, wenn sie auf Betrüger hereingefallen sind. Seit einigen Jahren boomt die Zunft: Verhandelten Gerichte im Jahr 2010 noch 3700 Kapitalanlagesachen, waren es laut Statistischem Bundesamt 2016 gut 17.600. Allerdings geht längst nicht jedes Verfahren aus wie von den Klägern erhofft. „Mindestens 50 Prozent der Verfahren dürften von vornherein aussichtslos sein“, schätzt Peter Mattil, einer der renommiertesten Anlegeranwälte der Republik.

Hinter der steigenden Zahl an Verfahren verbirgt sich nicht nur ein gestiegenes Selbstbewusstsein von Anlegern, sondern auch eine ziemlich zwielichtige Masche von Rechtsanwälten: Sie locken Investoren mit der Aussicht, verlorenes Geld zurückzuholen – und prellen sie so oft ein zweites Mal. Für die Kontaktaufnahme nutzen sie vermeintlich redliche Anlegerverbände und salbungsvolle Anschreiben. Gegen Mitglieder der Kanzlei PWB in Jena ermittelt gar die Staatsanwaltschaft Gera -wegen Betrugs. „Manche Kollegen sind die Pest schlechthin“, wettert Mattil. Und die Finanzexpertin Gabriele Schmitz von der Hamburger Verbraucherzentrale warnt: „Was da läuft, kann den Ruf der Anwaltschaft ruinieren.“

Geschickte Tarnung

Vor Thomas Wustrow, einem schmalen Mann mit schmalem Gesicht, liegt ein blauer Ordner: eine S&K-Werbebroschüre, ein Schreiben des Insolvenzverwalters, der Brief des Deutschen Verbraucherschutzrings. Die Wustrows haben auf das Schreiben geantwortet, weil sie der Verbraucherschutzbezug überzeugte. „Verbraucherschutz, das ist doch neutral und unabhängig“, sagt Wustrow. Sie übersahen, dass der private Verein keine Verbraucherzentrale ist, die Geld vom Staat erhält.

Der Verein nennt den Wustrows den zuständigen Vereinsanwalt: die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Das Paar ahnt nicht, dass so manche Anwälte mit Anlegerschutzvereinen verbandelt sind: Laut Vereinswebsite ist Kanzleichef Philipp Wolfgang Beyer Gründer des Verbraucherschutzrings. PWB schickt den Wustrows einen Vorschlag: Sie könnten ein Güteverfahren mit dem TÜV Süd anstrengen, der S&K geprüft hatte und dabei Fehler gemacht haben soll. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittle deshalb. Das TÜV-Siegel, meint PWB, habe S&K eine Seriosität verliehen, auf die Anleger vertraut hätten. Jetzt müsse der TÜV beziehungsweise dessen Versicherung womöglich Schadensersatz zahlen, was sich in einem außergerichtlichen Güteverfahren klären lasse. „Dieser Ansatz wirkte frisch und versprach eine Lösung, aber wenig Streit“, sagt Wustrow.

Wie Juristen in solchen Fällen an die Adressen kommen, bleibt oft nebulös. Bei Pleitefirmen sollen manche einfach aus dem Insolvenzregister die Gläubigerliste herauskopieren und die Anleger anschreiben, was illegal ist. Im Zweifel fällt es einfach niemandem auf. Eine zweite Möglichkeit, relevant bei geschlossenen Fonds: Vertritt ein Anwalt einen einzigen geschädigten Anleger, muss ihm die Fondsverwaltung die Namen der anderen Investoren nennen. Die sollen sich so zusammenschließen können, wenn ein Fonds kriselt.

Die Nebenwirkung der Transparenz: „Manche meiner Mandanten erhalten gleich von mehreren Kollegen Anschreiben“, sagt die Düsseldorfer Anlegeranwältin Nicole Mutschke. Sie sammelt die Briefe und kann sich manchmal nur wundern. Etwa über Kollegen aus Norddeutschland, die in ihrem Anschreiben bereits von Sammelklage und Schadensersatz fabulieren – obwohl sie für Jura-Laien kaum erkennbar zugeben, nicht ausgiebig geprüft zu haben, ob es dafür eine Basis gibt.

Solche Schreiben alarmieren auch die staatlich geförderten Verbraucherschützer. „Viele Anwälte suggerieren, das Verfahren sei quasi schon gewonnen, und versprechen das Blaue vom Himmel“, sagt Wolf Brandes von der Verbraucherzentrale Hessen. „Sie nutzen Wut und Unkenntnis der Anleger aus.“ Nur zu gern verschweigen die Anwälte beispielsweise, wie komplex die Fälle meist sind, wie schwierig es ist, Geld wiederzubekommen, einen Betrug nachzuweisen, die Hintermänner aufzutreiben. „Anleger brauchen viel Durchhaltevermögen“, sagt Brandes.

Diesen Willen hätten die Wustrows vielleicht sogar gehabt. Aber so weit kam es erst gar nicht. PWB teilte ihnen nach einiger Zeit einfach mit, das angestrebte Güteverfahren sei gescheitert. Der TÜV wolle nicht mitmachen, seine Teilnahme wäre ohnehin freiwillig gewesen. Darauf hatte PWB zwar früh, aber diskret auf den hinteren Seiten des Briefs hingewiesen – sodass man es leicht überlesen konnte.

Viele Kollegen denken, sie könnten eben einen schnellen Euro machen
Peter Mattil

Die Sache ist nur: „Das Vorgehen war von vornherein unnütz. Einem außergerichtlichen Vergleich stimmt jemand in dieser Situation nur zu, wenn die Beweislast eindeutig ist“, sagt Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter. In puncto TÜV ist aber nichts eindeutig, die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt ja noch immer.

Trotzdem schickt PWB den Wustrows eine Rechnung über 1000 Euro. Die Kanzlei äußert sich auf Anfrage von Capital nicht zum Güteverfahren und will zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera keine konkrete Stellungnahme abgeben. Dort geht es um ein Verfahren, das auch geringe Erfolgsaussichten gehabt haben soll.

Eine verrohte Zunft?

Die Frage ist, wie die Zunft teils so verrohen konnte. Die Antwort da-rauf gibt Anwalt Mattil aus München, ein Urgestein der Branche. „Vor der Jahrtausendwende gab es vielleicht 15 Kanzleien, da kannte quasi jeder jeden“, erzählt er. Und dann kam der Neue Markt, die Technologie-blase an den Aktienmärkten und sieben Jahre später die weltweite Finanzkrise. Jetzt gab es massenweise Privatanleger, die Geld verloren hatten – mit Papieren der US-Investmentbank Lehman Brothers, mit isländischen Banken, mit geschlossenen Fonds. „Plötzlich tauchten da Anwälte auf, von denen keiner gehört hatte“, sagt Mattil.

Mittlerweile gibt es mehr als 1000 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, doppelt so viele wie 2011. Viele weitere Juristen arbeiten ohne den Titel in diesem Bereich. „Viele Kollegen denken, sie könnten eben einen schnellen Euro machen“, sagt Mattil. Bei den meisten Verfahren geht es um fünfstellige Streitwerte, da locken üppige Honorare.

Auch Finanzberater interessieren sich inzwischen für das Geschäft mit der Abzocke. Der Hamburger Walter Riem* zeichnete vor Jahren bei seiner Bank geschlossene Fonds, die in Schieflage gerieten. Eines Tages meldete sich der Finanzberater Niels Brügmann bei ihm und vermittelte ihn an einen Anwalt. Der holte für Riem tatsächlich einen Teil des Geldes zurück. Danach aber überzeugte Brügmann Riem, stille Beteiligungen an der Hamburger Firma Targetum zu zeichnen.

Mit stillen Einlagen wird ein Anleger – ähnlich wie bei geschlossenen Fonds – Co-Eigner. Er erhält zwar hohe Zinsen, bei einer Pleite ist das Kapital aber oft weg. „Mein Mandant war so enttäuscht von seiner Bank, dass Brügmann ihn überzeugen konnte, das Geld sei woanders besser aufgehoben“, sagt Riems heutiger Anwalt, Nikolaus Herzog von Oldenburg.

Targetum erstellt etwa Analysen geschlossener Fonds, das Unternehmen wirbt mit dem Satz, „geschädigten Anlegern umfassende Unterstützung zukommen zu lassen“. Bei den eigenen Anlegern hielt sich die Hilfe in Grenzen: Die Targetum zahlte die stillen Beteiligungen nicht zurück, als sie fällig wurden. Von Oldenburg musste erst ein entsprechendes Urteil gegen das Unternehmen erstreiten. Weder Targetum noch Vermittler Brügmann reagierten auf Anfragen.

Ein neuer Versuch

Die Eheleute Wustrow kramen ein weiteres Schreiben hervor. Das Paar war irgendwann misstrauisch geworden, hatte PWB mehrfach angerufen und versucht, mit ihrem Anwalt zu sprechen. Immer hieß es, der Kollege sei außer Haus. „Aber so oft kann niemand auf Dienstreise sein“, sagt Marie Wustrow.

Im Internet stießen sie schließlich auf die Website eines Leipziger Anwalts, der über die Vorwürfe gegen PWB informiert. Jetzt merkte das Paar, dass es wahrscheinlich zum zweiten Mal reingefallen war. „Ich war wahnsinnig enttäuscht“, sagt Wustrow. Inzwischen haben die beiden aufgehört, die Raten an PWB zu zahlen. Dafür haben sie lange Briefe geschrieben, in denen sie ihre Enttäuschung kundtaten. Die Kanzlei hat mit Mahnungen geantwortet.

Kürzlich hat PWB wieder geschrieben, diesmal, um Klienten im Zuge des Abgasskandals zu werben. Pkw-Besitzer sollten sich melden: „Auch Sie können Anspruch auf Schadensersatz haben!“, stand in dem Brief, „Sie sollten diese Chance nutzen.“

*Namen von der Redaktion geändert

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