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Aktie Tipp der Woche: Atoss Software

Symbolbild Aktienchart
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© Getty Images
Der Spezialist für Workforce Management ist gut ins Jahr gestartet. Und es könnte noch besser werden, denn Atoss Software dürfte vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Erfassung der Arbeitszeit profitieren

Die Aktie von Atoss Software gehört zu unseren Dauerfavoriten. Wir haben den Nebenwert vor rund zehn Jahren bei einem Kurs von 12,55 Euro empfohlen. Inzwischen kosten die Anteile beinahe das Zehnfache. Auslöser für den jüngsten Kursschub war ein starker Start ins Jahr 2019. Im ersten Quartal konnte der Spezialist für Workforce Management seinen Umsatz um 17 Prozent auf 16,9 Mio. Euro steigern. Das operative Ergebnis (Ebit) stieg überproportional um 20 Prozent auf 4,6 Mio. Euro (Marge: 27 Prozent).

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Mit Blick auf diesen erfolgreichen Start geht der Vorstand davon aus, auch im Gesamtjahr 2019 und damit in der vierzehnten Geschäftsperiode in Folge auf Wachstumskurs zu bleiben. Bei einem Umsatzplus von 11 bis 13 Prozent erwartet der Konzern eine Ebit-Marge von 25 bis 28 Prozent.

Die Prognose könnte sich als zu konservativ herausstellen. Denn die Münchner stehen möglicherweise vor einer Sonderkonjunktur. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich entschieden, dass Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen – ein Urteil mit weitreichenden Folgen. Viele Unternehmen werden entsprechende Systeme einführen müssen. Atoss Software hat die dazu passenden Lösungen im Programm. Der stürmische Aufwärtstrend der Aktie könnte sich also fortsetzen, wobei Neueinsteiger einen kleinen Rücksetzer abwarten sollten.

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