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Steuererklärung Nicht nur Kapitalertragsteuer nutzen: So setzt man Aktien klüger ab

Steuerspartipps für Anlegerinnen und Anleger
© Carmen Reina
Anleger sollten nicht nur auf die Abgeltungsteuer setzen. Wer die Kapitalerträge aus Aktien in der Steuererklärung eigenhändig angibt, kann auch Verluste absetzen, seine Steuerlast drücken und ordentlich Geld sparen

Keiner macht sie gern, aber die Mühe lohnt sich: Wer seine Steuererklärung sorgfältig ausfüllt, kann oft mit hohen Rückzahlungen vom Finanzamt rechnen. Mit welchen Tipps Arbeitnehmer, Rentner, Studierende sowie Eltern und Anleger am meisten Steuern sparen, erklärt Capital+ in einem sechsteiligen Ratgeber-Dossier.

Wer Geld investiert, der lässt es für sich arbeiten, so der Volksmund. Und wo gearbeitet wird, da will der Staat auch etwas vom Verdienst abhaben. Bei der Geldanlage holt er sich seinen Anteil über die Abgeltungsteuer. Diese hat im Jahr 2009 die bis dahin geltende, kompliziertere Besteuerung von Kapitalanlagen abgelöst. Seitdem führen Banken, Broker und Versicherer den Gewinnanteil für den Fiskus direkt ab, Anlegerinnen und Anleger müssen ihrer Steuererklärung in den meisten Fällen keine Anlage KAP mehr beilegen.

Weil die Abgeltungsteuer dort abgeführt wird, wo Gewinne ausgezahlt werden, wird sie auch als Quellensteuer bezeichnet. Obendrauf kommen die Kirchensteuer bei Kirchenmitgliedern sowie der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Der Soli wurde zwar im Jahr 2021 für das Gros der Bevölkerung abgeschafft, auf Kapitalerträge fällt er aber weiterhin an. Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent muss auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren oder Fondsanteilen gezahlt werden. Inklusive Soli reichen Anleger so 26,375 Prozent ihrer Kapitalerträge ans Finanzamt weiter. Mit einem Rechner können sie ermitteln, wie viel sie an den Fiskus abdrücken. Wer nicht zu viel bezahlen und Geld sparen will, sollte diese Dinge beachten:

© Filipp Fröhlich

Die Ratgeber-Dossiers von Capital+

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