Auf dem Ultraschallbild sieht man schon das Köpfchen und die Füße. Es dauert nicht mehr lang, und aus zwei werden drei. Die Eltern schwelgen im Glück. Doch Wickeltisch, Babybett und Windeln kosten eine Menge Geld. Werdende Eltern müssen auch finanziell umplanen – denn Kinder sind teuer. Bis zur Volljährigkeit kostet ein Kind seine Eltern durchschnittlich etwa 126.000 Euro, hat das Statistische Bundesamt ausgerechnet. Pro Monat sind das rund 583 Euro.
Paare sollten darum Kassensturz machen, wenn sie ein Kind planen, spätestens aber, sobald es unterwegs ist. Die Glücksforscher David Blanchflower und Andrew Clark haben für eine Studie zehn Jahre lang eine Million Europäer zu ihrer Lebenszufriedenheit befragt. Das Ergebnis: Bringen Kinder ihre Eltern in finanzielle Schwierigkeiten, sinkt die Zufriedenheit von Vätern und Müttern deutlich. Haben sie gefühlt nach der Geburt aber ähnlich viel finanziellen Spielraum wie zuvor, dann sind Eltern wirklich glücklicher als zuvor ohne Kind.
Kindergeld und Elterngeld
Die gute Nachricht: Einen Teil der Kosten übernimmt der Staat. Aktuell bekommen Eltern pro Monat für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro Kindergeld , ab dem dritten Kind gibt es monatlich 210 Euro, für jedes weitere 235 Euro. Bei der nächsten Steuererklärung prüft das Finanzamt dann, ob die Eltern stärker vom ausgezahlten Kindergeld oder dem sogenannten Kinderfreibetrag profitieren. Der Kinderfreibetrag liegt derzeit bei 4980 Euro, bei Verheirateten gelten insgesamt 7620 Euro. So viel dürfen die Eltern dann pro Jahr verdienen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das Finanzamt rechnet, vereinfacht dargestellt, das Jahreseinkommen minus den Freibetrag. Auf das übrige Gehalt fallen Steuern an. Ist die Steuerlast höher als das bereits ausgezahlte Kindergeld, bekommen Eltern etwas vom Finanzamt zurück. Ist die Steuerlast geringer als das Kindergeld, ändert sich nichts.
In den ersten 14 bis 28 Monaten nach der Geburt gibt es zudem als Ausgleich für den wegfallenden Lohn vom Staat das sogenannte Elterngeld . Wie hoch das ist, hängt vom Gehalt des jeweils betreuenden Elternteils ab. Allgemein gilt: Wer nur wenig verdient, bekommt bis zu 100 Prozent seines letzten Nettogehalts. Bei Eltern mit höherem Einkommen ist die staatliche Unterstützung bei 65 Prozent oder maximal 1800 Euro pro Monat gedeckelt. Je nachdem, ob sich die Eltern für das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus entscheiden, gibt es 14 Monate lang bis zu 1800 Euro pro Monat, oder 28 Monate lang maximal 900 Euro pro Monat. Kehren beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit in den Job zurück, verlängert sich das Elterngeld um vier Monate – das nennt sich dann „Partnerschaftsbonus“.
Günstige Steuerklassen
Verheiratete Paare können ihr Elterngeld sogar noch weiter aufstocken, und zwar indem sie ihre Steuerklassen verändern und das Elterngeld so im Idealfall um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen. Meistens lohnt sich das, wenn der Partner, der die meiste Zeit zuhause beim Kind bleibt, in die Steuerklasse drei wechselt und der andere in Steuerklasse fünf. Wer diesen legalen Trick nutzen möchte, muss aber schnell sein. Der Antrag muss spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beim Finanzamt eingehen. Beginnt der Mutterschutz also am 28. Oktober, ist der Stichtag zum Wechsel der 1. Oktober. Ist diese Frist zu knapp, können Mütter zum Beispiel auf den Mutterschutz vom 28. bis 31. Oktober verzichten und so Zeit schinden. Nach der Geburt können Eltern den Wechsel der Steuerklasse übrigens sofort rückgängig machen. Die Höhe des Elterngelds ändert sich dann nicht mehr rückwirkend.