Das Tierwohlkennzeichen soll gutes Fleisch markieren. Das dazugehörige Gesetz sollte eigentlich längst in Kraft sein, sorgt aber stattdessen für Streit
„Das Tierwohlkennzeichen darf für die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft verwendet werden, wenn bei der Haltung, dem Transport und der Schlachtung der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden, die Anforderungen dieses Gesetzes … erfüllt worden sind.“ (§ 2 Tierwohlkennzeichengesetz)