Mehrere Gas- und Stromversorger setzen derzeit wegen hoher Energie-Einkaufspreise massenhaft Kunden vor die Tür. Betroffene Verbraucher rutschen zwar automatisch in die Grundversorgung, doch sie müssen dafür oft erheblich mehr bezahlen. Anfang der Woche hat die Bundesregierung deshalb eine Gesetzesreform angekündigt, mit der sie die Turbulenzen am Energiemarkt abmildern und Verbraucher besser schützen will.
Nun steht auch der Zeitplan dafür: Bis zum Frühjahr will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Novelle durchbringen. „Die beabsichtigten Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen bis Ostern im Kabinett verabschiedet werden und dann zeitnah ins Parlament“, sagte Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zu Capital.
Einer Million Kunden gekündigt
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es soll eine lückenlose, preisgünstige und verbraucherfreundliche Energielieferung sicherstellen. Doch genau daran hapert es. „Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden“, sagte Krischer. „Wir dürfen die Verbraucher nicht noch mal so im Regen stehen lassen.“
Geplant sind mehrere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz: Zum einen sollen Versorger ihren Kunden künftig mit mehr Vorlauf kündigen müssen. „Bisher gibt es keine gesetzlich definierte Kündigungsfrist für die Unternehmen“, sagt Ralf Müller-Terpitz, Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsregulierung an der Universität Mannheim, zu Capital.
Staatssekretär Krischer hält es deshalb für notwendig, dass Versorger den Lieferstopp mehrere Monate im Voraus angekündigen müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können. Zum anderen soll die Bundesnetzagentur unseriöse Wettbewerber besser identifizieren können.
„Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen“, sagte Krischer. Sogenannte Billigstromanbieter wie Stromio oder Immergrün hatten Ende 2021 die Lieferung für alle Kunden beendet – sie aber teilweise erst nach dem Stopp der Versorgung informiert. Als Grund nennen die Discount-Anbieter die hohen Rohstoffpreise an den Energiebörsen.
„Dass sie ihre Tätigkeit noch vor einen Kündigung mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einfach einstellen und dies teilweise erst nachträglich mitteilen, geht nicht“, sagt Jurist Müller-Terpitz. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde habe die Möglichkeit, dem Versorger ein solches Verhalten zu untersagen.
In der Regel kaufen Energieversorger den Strom für ihre Kunden lange im Voraus, um sich damit gegen Preisschwankungen abzusichern. Billigstromanbieter allerdings decken sich immer erst dann ein, wenn Strom oder Gas besonders günstig ist. Andernfalls könnten sie ihre billigen Preise nicht halten, mit der sie viele Verbraucherinnen und Verbraucher locken. Weil es seit rund einem Jahr zu Preisexplosionen am Energiemarkt kommt, geraten sie mit diesem Geschäftsmodell ins Schleudern.
Dass das Energiewirtschaftsgesetz nun um einen Passus zu längeren Kündigungsfristen ergänzt werden soll, hält Müller-Terpitz für richtig. „Der Gesetzgeber könnte vorschreiben, dass alle Energieversorger künftig drei Monate im Voraus kündigen müssen. Diesen Zeitraum halte ich für einen fairen Kompromiss“, so der Jurist. Das Gesetz ermögliche es allerdings schon jetzt, die Dauer der Kündigungsfrist im Verordnungswege zu regeln.
Neukunden zahlen oft das Dreifache
Wer als Verbraucherin oder Verbraucher vom Anbieter vor die Tür gesetzt wird, den fängt die Grundversorgung auf. Die stellt immer das Unternehmen bereit, welches im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Oft sind das Stadtwerke.
Weil etliche Grundversorger aber nicht auf derart viele Neukunden innerhalb kurzer Zeit eingestellt waren, splitteten sie kurzerhand ihre Tarife und verlangten von den neuen Kunden mehr Geld als von ihren Bestandskunden. Bei den Stadtwerken Pforzheim zum Beispiel zahlen Verbraucher, die schon vor dem 22. Dezember 2021 Bestandskunden waren, einen Arbeitspreis von 31,98 Cent pro Kilotwattstunde. Wer ab diesem Stichtag jedoch neu in die Grundversorgung fiel, muss satte 107,66 Cent zahlen.
„Diese Preise sind dem Zeitpunkt geschuldet, an dem wir Energie zusätzlich kalkulieren und nachordern mussten, um die vielen Kundinnen und Kunden (wir sprechen hier von einer vierstelligen Zahl) aufnehmen zu können, die nach dem Lieferstopp unter anderem von Stromio und gas.de bei uns in die Versorgung aufgenommen werden mussten“, teilten die Stadtwerke Pforzheim auf Nachfrage von Capital mit. Ähnlich begründen die Stadtwerke Gütersloh den Preisunterschied.
In Pforzheim wurden laut dem Versorger die Tarife nun rückwirkend angepasst, weil sich die Situation auf dem Energiemarkt stabilisiert habe. Von Neukunden würden nun 55,24 Cent verlangt - was jedoch immer noch gut 20 Cent mehr sind als der Preis für Bestandskunden.
Tarif-Splitting soll verboten werden
Diesem Tarif-Splitting will die Ampel-Koalition ebenfalls einen Riegel vorschieben. Es gebe Handlungsbedarf, sagte Krischer. Man wolle für einheitliche Tarife in der Grundversorgung sorgen, sodass Neukunden nicht das doppelte oder dreifache gegenüber den Bestandskunden zahlen müssten. „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen“, so Krischer.
Regulierungsrechtler Müller-Terpitz hält die Pläne für nachvollziehbar. „Es ist sinnvoll, das Gesetz nachzuschärfen. Der Eingriff des Staates wäre gar nicht so groß.“ Allerdings bieten die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz dem Bund, ähnlich wie bei den Kündigungsfristen, schon jetzt Handlungsoptionen.
„Ich verstehe das Gesetz schon jetzt so, dass die Ersatzversorgung nicht teurer sein darf als die Grundversorgung“, so Müller-Terpitz. Energieunternehmen dürften von Neukunden nicht einfach einen neuen und teureren Tarif verlangen, sondern seien verpflichtet, einen einheitlichen Grundversorgungstarif anzubieten.
Verbraucherzentralen mahnen Grundversorger ab
Genau darauf pochen die Verbraucherschützer und mahnen Energieversorger derzeit ab. „Die Idee, nur die Bestandskunden zu schützen, ist ökonomisch zwar nachvollziehbar, aber sie ist höchstwahrscheinlich schon jetzt unzulässig“, bestätigt der Jurist. Wenn ein Anbieter den Grundversorgungstarif erhöhe, müsse er das für alle Kunden tun.
Die Neuregelung könnte für einige Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch einen fahlen Beigeschmack haben. Denn: „Die Reform wird dazu führen, dass die Preise für alle Kunden der Grundversorgung vorübergehend steigen“, sagt Müller-Terpitz. Für Bestandskunden ist das ärgerlich. „Ihnen bleibt nur, fristlos zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.“
Dass die Neueregelung trotzdem kommt, gilt als wahrscheinlich. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, die zuständigen Akteure seien sich darüber einig, dass es nach der Liefereinstellung großer Energieversorger mit Strom und Gas Regelungsbedarf gebe. Neben dem Wirtschaftsministerium sind das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, das Bundeskartellamt sowie die Bundesnetzagentur zuständig.

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