Der Berliner Mietendeckel sollte verhindern, dass die Mieten unverhältnismäßig steigen. Das Gesetz hat Einfluss auf den Markt, allerdings anders als gedacht. Denn durch den Mietendeckel ist das Wohnungsangebot geschrumpft
„Eine überhöhte Miete im Sinne dieses Gesetzes ist verboten. Eine Miete ist überhöht, soweit sie die nach Berücksichtigung der Wohnlage bestimmte Mietobergrenze … um mehr als 20 Prozent überschreitet.“ (§ 5 Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung)
Auf der Suche nach einer Wohnung in Berlin? Wie wäre es mit dieser Anzeige, gesichtet auf einem Immobilienportal: „Stilvolle, modernisierte Wohnung in Friedrichshain, 2 Zimmer für 1800 Euro kalt“? Oder dieser: „Sanierter Altbau mit Einbauküche im Prenzlauer Berg, 15 Euro pro Quadratmeter“? Günstig klingt anders. Merkwürdig, wo doch in Berlin seit Mitte Februar der Mietendeckel gilt.