Pfleger, Köche, Programmierer, männlich oder weiblich – dringend gesucht. Der Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern ist stellenweise riesig, und 100.000 Fachkräfte aus Drittstaaten müssten jedes Jahr nach Deutschland kommen, um die Lücken zu schließen, schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Deshalb hat die Bundesregierung im März 2020 ein liberaleres Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft gesetzt. Als „einen Meilenstein der deutschen Migrationspolitik“ feierte es Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Tatsächlich schaffte das Gesetz zwei Hürden ab: Vorrangprüfung und Positivliste. Die eine bestimmte, dass Menschen aus nicht EU-Ländern nur Jobs machen konnten, für die sich kein Deutscher fand. Zudem durften es nur Mangelberufe sein, über die die Bundesagentur für Arbeit eine Positivliste führte. Mühlsteine für die Anwerbung von Ausländern – trotzdem bedeutet ihre Abschaffung noch keinen „Meilenstein“. Solche sucht man im Gesetz vergeblich. Pluspunkte gibt es trotzdem: Ausländische IT-Spezialisten dürfen ohne formale Ausbildung arbeiten. Und: Als Fachkraft einwandern darf nun auch, wer eine berufliche Ausbildung abgeschlossen hat.
Größter Nachteil jedoch: Die Anerkennungsverfahren für ausländische Ausbildungen bleiben langwierig und komplex. „Ein schwerer Konstruktionsfehler“, findet Thomas Liebig, Migrationsforscher bei der OECD. Sinnvoller wäre es zu sehen, ob Einwandernde grundsätzliche Kompetenzen haben, um sich an veränderte Arbeitsmärkte anzupassen, statt sie passgenau auf bestimmte Berufe zu setzen. „Eine vertane Chance“, urteilt auch Katharina Vorländer, Rechtsanwältin bei der auf Arbeitsmigration spezialisierten Anwaltskanzlei Fragomen. „Praxiskenntnisse werden vollkommen außer Acht gelassen.“
Die dem Gesetz folgenden Zahlen sind so kaum ermutigend, durch die Pandemie und viele Restriktionen aber auch nur bedingt aussagekräftig. So wanderten 2020 deutlich weniger Menschen aus Drittstaaten zu Erwerbszwecken ein als zuvor. 2019 lag die Nettozuwanderung bei 41.806 Personen, 2020 waren es laut IAB nur noch 9938. Im Jahr 2021 hat das Auswärtige Amt dann immerhin 37.306 Visa für Fachkräfte auf Grundlage des FEG erteilt. Bloß: Der Bedarf ist damit nicht annähernd gedeckt.
Testurteil: Ausreichend