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Wiedervorlage Gesetze im Test: Die Forschungszulage

Unternehmen können einen Steuerbonus für ihre Forschungsarbeit beantragen
Unternehmen können einen Steuerbonus für ihre Forschungsarbeit beantragen
© IMAGO / Zoonar
Mit einem Steuerbonus für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sollten Innovationen in Deutschland vorangebracht werden. Die Forschungszulage startete jedoch schleppend – mittlerweile ist die Förderung jedoch begehrter

„Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind begünstigt, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.“ (§2 Absatz 1 Forschungszulagengesetz)

Am Anfang steht der Antrag. Wer Förderung vom Staat möchte, muss diese Hürde nehmen. Das ist überall in der Welt so, in Deutschland ist der Förderdschungel jedoch oft besonders dicht. Die Forschungszulage, noch von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) konzipiert, bildet da keine Ausnahme. Dabei war das Forschungszulagengesetz, Anfang 2020 in Kraft getreten, mit großen Erwartungen verbunden. Schließlich hatten Wirtschaftsverbände, Ökonomen und Innovationsforscher lange auf einen Steuerbonus für Forschungs- und Entwicklungsausgaben gedrängt, um Innovationen in Deutschland anzukurbeln und den Standort zu stärken. Denn in vielen OECD-Ländern ist diese Förderung längst Standard.

Doch das an sich sinnvolle Instrument entpuppte sich in der Praxis als bürokratisch. Viele Unternehmen bemängeln das zweistufige Antragsverfahren, in dem zuerst die Bescheinigungsstelle Forschungszulage bewertet, ob es sich um ein ernst zu nehmendes Forschungsprojekt handelt. Erst dann gibt es den Steuerbonus vom Finanzamt. Praxisfern erscheint, dass nur bestimmte Lohnkosten für Forscher förderfähig sind und Sachkosten ganz rausfallen. Zudem ist der Steuerbonus auf maximal 1 Mio. Euro pro Jahr limitiert.

Zahl der Anträge ist gestiegen

Entsprechend schleppend lief die Förderung im ersten Jahr an: Mickrige 18,5 Mio. Euro Steuerentlastung musste der Staat für Forschungsausgaben erstatten. Große Teile der Wirtschaft, so eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer, nutzen die Zulage nicht. Besonders antragsscheu waren kleine und mittelständische Unternehmen, just jene Gruppe, die der Bund vor allem fördern will. Inzwischen ist die Förderung begehrter: 2022 wurden 11.790 Anträge für 15.606 Forschungsvorhaben gestellt, so der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Allein drei Viertel der Anträge kamen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, gut die Hälfte von Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten.

Der Aufschwung ist leicht erklärt, das Instrument ist bekannter, und mehr Unternehmen lassen Berater die Anträge schreiben. „Gerade kleine Betriebe haben schlicht keine Kapazität dafür“, so Duran Sarikaya, Geschäftsführer der Consultingfirma EPSA Deutschland.

Mehr Wumms verspricht zudem Finanzminister Christian Lindner. Der Steuerbonus soll nun auf maximal 3 Mio. Euro anwachsen, immerhin eine Verdreifachung. Damit dürfte er auch Konzerne locken.

Testurteil befriedigend

Erschienen in Capital 9/2023

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