Auf die Trauer folgte der Schock. Als der Vater gestorben war, ein Unternehmer aus Hamburg, hinterließ er seinen drei Kindern eine kleine Villa in der Nähe der Elbchaussee und ein Mietshaus. Wert: gut 2 Mio. Euro. Dazu 500 000 Euro in bar. Den Großteil seines Vermögens hatte der Mann aber in geschlossene Fonds gesteckt: 20 Mio. Euro. Auf dem Papier waren die Erben reich. Aber sie sollten sich täuschen.
Als Erstes schlug das Finanzamt zu: Erbschaftsteuer. Um den Wert der Beteiligungen festzulegen, hatte der Fiskus bei den Fondsgesellschaften nach dem Nettoinventarwert, also dem Net Asset Value, gefragt. Dass viele der Fonds bereits marode waren, vor allem die Schiffsbeteiligungen, erwähnten die Gesellschaften gegenüber dem Amt nicht. Dabei sollte es nicht mehr lange dauern, bis eine nach der anderen in die Insolvenz rutschen würde.
Tickende Zeitbombe
Für die Erben bedeutete das: Sie hatten Erbschaftsteuer auf Werte gezahlt, die gar nicht mehr existierten. Und nun forderten die Gesellschaften auch noch die Kommanditisten auf, bereits ausgezahlte Beträge aus den vergangenen Jahren zurückzuzahlen. Da die Kinder nicht nur die Rechte, sondern auch die Verbindlichkeiten geerbt hatten, mussten sie zahlen. Die Forderungen aus den Fonds fraßen das Erbe auf. Und selbst das reichte nicht. Am Ende hatten die Erben Glück im Unglück. Eine Nachlassinsolvenz verhinderte, dass auf ihr Eigenvermögen durchgegriffen wurde. Ein solches Verfahren ist aber keine Selbstverständlichkeit, es unterliegt strengen Anforderungen. Aber das Erbe war weg.
Geschlossene Fonds können eine tickende Zeitbombe sein. In vielen Portfolios schlummern sie. Die Bundesbank hat 3 500 geschlossene inländische Investmentfonds mit einem Vermögen von rund 83 Mrd. Euro statistisch erfasst. Stiftung Warentest spricht sogar von 200 Mrd. Euro, die deutsche Anleger in geschlossenen Fonds investiert haben. Jahrelang galten die Fonds als sicher und renditestark, waren steuerlich begünstigt. Sie durften in keiner Altersvorsorge fehlen, suggerierten Banken und Vermittler. Ein Investment in Bürotürme, Containerschiffe, Spielfilme oder Windräder – was soll da schon schiefgehen?
Vertrag prüfen
Eine ganze Menge. Vor zwei Jahren errechnete Stiftung Warentest, dass knapp 70 Prozent der geschlossenen Fonds den Anlegern Verluste gebracht hätten. Lediglich 25 Prozent hätten am Ende ihrer Laufzeit zwar einen Gewinn erwirtschaftet, aber einen erheblich kleineren, als den zuvor in Prospekten und Hochrechnungen avisierten.
Nur sechs Prozent hätten die Rendite einfahren können, mit der geworben wurde. Besonders für Medien- und Schiffsfonds fiel die Bilanz mager aus: 81 Prozent der Schiffs- und 96 Prozent der Medienfonds hätten „einen vollständigen oder zumindest teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals“ eingefahren.
Doch selbst ein erfolgreicher Fonds kann im Erbfall Probleme bereiten. Rechtsanwalt Heinz-Gerd Pinkernell von der Hamburger Kanzlei GGV rät nach einer Erbschaft schnellstmöglich den Gesellschaftsvertrag zu prüfen. Insbesondere, wenn der Fonds an eine Erbengemeinschaft geht. Denn: In den meisten Verträgen sei geregelt, dass nur ein Erbe als Gesellschafter in die Gesellschaft nachrücken kann. „Wer das ist, müssen die Erben unter sich klären“, sagt der Experte für geschlossene Fonds.
Hoher Verwaltungsaufwand
Und das birgt oft Zündstoff. Der Grund, warum nur ein Erbe als Gesellschafter nachrücken kann, liegt schlicht am Verwaltungsaufwand. Um zu verhindern, dass durch Erbfolge zu viele neue Gesellschafter nachrücken, lassen die Fondsgesellschaften eine Aufteilung nur zu, wenn jeweils eine bestimmte Mindestbeteiligungshöhe erreicht wird. Können sich die Erben hingegen nicht einigen, wer als Gesellschafter nachrückt, frieren Fonds in der Regel die Auszahlungen ein.
Manche Gesellschaftsverträge weisen noch andere Besonderheiten auf. Nicht in Deutschland steuerpflichtige Erben können etwa davon ausgeschlossen sein, als Gesellschafter nachzurücken. Das gleiche kann für Privatpersonen gelten, die sich in der Insolvenz befinden. In diesen Fällen wird meist eine Abfindung angeboten, die allerdings oft unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.
Was ist der Fonds wert?
Doch was ist ein Fonds eigentlich wert? Oft glauben Erben, der gezeichnete Nominalwert sei dafür ausschlaggebend. Aber das stimmt nicht. Auch ein Blick auf die Kurstafeln hilft nicht, denn geschlossene Fonds werden ja nicht einfach frei gehandelt. Das Problem, sagt Pinkernell, hätten auch die Finanzbehörden bei der Berechnung der Erbschaftsteuer. Einerseits könne man sich an die Fondsgesellschaften wenden. Doch die würden den Wert eher zu hoch ansetzen. Andererseits könne man bei Handelsplattformen wie der Deutschen Zweitmarkt AG den Wert des Fonds berechnen lassen.
Der Zweitmarkt ist ohnehin der einzige Ausweg, um den Fonds vor Ende der Laufzeit zu Geld zu machen. Gerade für Erbengemeinschaften eine Möglichkeit, das Erbe doch noch sauber aufzuteilen. Vorausgesetzt natürlich, es findet sich ein Käufer. Gerade bei Schiffsfonds ist das derzeit aber schwierig.
Eile geboten
Wer geschlossene Fonds erbt, sollte sich umgehend mit der Prüfung der Anlagen beschäftigen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Innerhalb von sechs Wochen kann ein Erbe ausgeschlagen werden. Den Stichtag markiert dabei der Tag, an dem man von dem Erbe erfahren hat. Bei unübersichtlichen Vermögensverhältnissen kann eine Nachlassverwaltung sinnvoll sein. Dabei wird das eigene Vermögen vom Nachlass getrennt – und die Haftung auf das Erbe beschränkt.
Um die Probleme für Erben gering zu halten, empfiehlt Pinkernell, bereits bei Zeichnung eines geschlossenen Fonds auf die Details im Todesfall zu achten. Seit Langem gebe es Produkte, die besonders auf den Erbfall zugeschnitten seien. Anstelle einer großen Beteiligung sollte zudem in mehrere kleine investiert werden – und die Zuteilung der Fonds im Testament geregelt werden. So lasse sich viel Streit vermeiden.
Der Beitrag ist zuerst in Capital 08/2017 erschienen. Interesse an Capital? Hier geht es zum Abo-Shop, wo Sie die Print-Ausgabe bestellen können. Unsere Digital-Ausgabe gibt es bei iTunes, GooglePlay und Amazon