Interview VW-Musterklage: „Der ganze Prozess ist ein riesiges Politikum“

Anwalt Marco Rogert vertritt VW-Kunden gegen den Konzern
Anwalt Marco Rogert vertritt VW-Kunden gegen den Konzern
© Marina Rosa Weigl
Zehntausende Geschädigte melden sich vom Musterfeststellungsverfahren wegen der VW-Dieselbetrugsaffäre ab. Verbraucheranwalt Marco Rogert ist überzeugt: Es lohnt sich dabeizubleiben. Er erwartet einen hochpolitisierten Prozess

Am 30. September beginnt die erste mündliche Verhandlung im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens wegen der Dieselbetrugsaffäre. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ist das erste dieser Art, da dieses Instrument erst im Zuge der Diesel-Abgasmanipulation geschaffen wurde. Geben die Richter der Klage statt, gilt das Urteil für alle, die sich vorher in ein spezielles Klageregister eingetragen haben. Am Stichtag, 26. September waren das 469.000 Personen. Der Anwalt Prof. Dr. Marco Rogert vertritt in dieser Klage die VW-Geschädigten gemeinsam mit seinen Partnern für die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Capital: Rund 45.900 geschädigte Dieselkäufer haben sich im letzten Moment noch von der Klage abgemeldet. Sie sind übergelaufen zu Prozessfinanzierern und Anwälten, die quasi zum Boykott der Klage aufrufen haben. Ärgert Sie das?

MARCO ROGERT: Nein, wir stehen ja nicht in Konkurrenz. Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband ist vor allem ein Angebot für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung, also für Verbraucher, die aus Angst vor Prozesskosten ansonsten gar nicht geklagt hätten. Für die ist das Verfahren eine Chance, denn wer sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, dessen Ansprüche können nicht mehr verjähren. Damit haben wir sozusagen die Uhr angehalten. Ich kann aber nachvollziehen, dass VW-Dieselgeschädigte, die einen Rechtschutz oder einen günstigen Prozessfinanzierer haben, es lieber mit einer individuellen Klage versuchen.

Das hört sich nach einer Drei-Klassen-Gesellschaft an. Auf der untersten Stufe sind die Dummen, denen nur die Musterfeststellungsklage bleibt. Kritiker des Instruments behaupten, dass die Geschädigten dort in einer Falle säßen und am Ende leer ausgehen. Ihr Kalkül geht so: Die Nutzungsentschädigung, die VW für das geschädigte Dieselfahrzeug erhält, frisst am Ende den Schadensersatz auf. Je länger der Prozess dauert, umso höher die Nutzungsentschädigung, also umso wahrscheinlicher, dass die Verbraucher leer ausgehen. Deshalb käme es jetzt drauf an, Tempo zu machen, um möglichst rasch einen Vergleich zu schließen.

Richtig ist, dass bisher die meisten Landgerichte VW zugebilligt haben, eine Nutzungsentschädigung abzuziehen für ein Auto, dass sie vorsätzlich und mit krimineller Energie manipuliert haben. Man kann das auch auf den ersten Blick nachvollziehen, denn die Geschädigten haben das Fahrzeug ja schließlich auch genutzt. Andererseits handelt es sich um eine illegale Nutzung. Dass das Kraftfahrzeugbundesamt das anders beurteilt, ändert nichts daran. Deshalb gibt es auch andere Urteile, die VW die Entschädigung gestrichen haben. Es gibt nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH im Falle einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) eine 50:50-Chance, dass die Nutzungsentschädigung gestrichen wird; wenn auch wohl nicht vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, dann allerdings möglicherweise vom Bundesgerichtshof (BGH). Käme es so, bekämen am Ende diejenigen, die tapfer in der Musterfeststellungsklage geblieben sind, das bessere Ergebnis.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Ich rechne mit einer relativ schnellen Entscheidung binnen circa 15 Monaten. Wenn es gut läuft, wird das OLG Braunschweig im Frühjahr entscheiden, eine Revision wird zum BGH gehen, der das dann auch zügig abarbeitet. Wir betreten ja hier kein juristisches Neuland, das sind ausgetretene Rechtspfade.

Verhandelt wird aber ausgerechnet in Braunschweig. Dort hat das Landgericht bisher ohne Ausnahme pro Unternehmen entschieden. Viele halten die Richter dort nicht für unabhängig, da VW seinen Firmensitz in Wolfsburg und der Konzern eine große wirtschaftliche Bedeutung für die Region hat.

Ich möchte auch nicht in der Haut eines dortigen Richters stecken. Der Druck ist vermutlich immens, die richterliche Unabhängigkeit wird auf eine harte Probe gestellt. Ich beobachte bei dem erkennenden Senat ungewohnt viele Veränderungen. Es gab in jüngster Zeit mehrere Umbesetzungen im Senat. Der Vorsitzende Richter im Musterfeststellungsverfahren war vorher im Niedersächsischen Justizministerium und davor Strafrichter. Der ganze Prozess ist aus meiner Sicht ein riesiges Politikum. Die Politik hat ein enormes Interesse, dass die Musterfeststellungsklage zu einem guten Ende für die Verbraucher führt, andererseits soll es für Volkswagen nicht zu teuer oder gar existenzbedrohend werden. Ich bleibe optimistisch, das ist meinem Wesen immanent. Sie kennen doch das Sprichwort: „Wer zuletzt lacht, lacht am besten.“

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