Als am 6. März der Prozess gegen den ehemaligen Drogeriemarktkönig Anton Schlecker und seine Familie im Sitzungssaal 18 des Landgerichts Stuttgart begann, saßen auch sie auf der Anklagebank: zwei Wirtschaftsprüfer, denen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 abgenickt zu haben, obwohl sie nicht den Vorschriften entsprochen haben sollen.
Erst wurde das Verfahren gegen die beiden Wirtschaftsprüfer vom Hauptverfahren abgetrennt – und nun gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 25.000 Euro beziehungsweise 20.000 Euro vorläufig eingestellt. Das teilte die 11. Große Wirtschaftsstrafkammer nun mit.
Auswirkungen auf den Prozess gegen Anton Schlecker, seine Frau und seine beiden Kinder hat das direkt nicht (lesen Sie hier die Reportage zum Prozess). Aber es könnte ein Anzeichen dafür sein, dass die Anklage bröckelt.
Keine Geschädigten
45 Taten werden der Familie zur Last gelegt. Anton Schlecker ist der Hauptangeklagte, ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Von vorsätzlichem Bankrott ist die Rede, von Untreue und Insolvenzverschleppung. Konkret geht es um überhöhte Preise, die der Vater seinen Kindern für deren Logistikzentrum bezahlt haben soll, um Schenkungen, Beraterverträge oder Renovierungskosten. Manche Beträge erscheinen lächerlich klein, doch sie summieren sich auf 26 Mio. Euro. Geld, das Schlecker aus „Gewinnsucht“ dem Konzern entzogen haben soll – zugunsten und mit Wissen seiner Familie, zulasten der Gläubiger. Nachdem Schlecker 2012 insolvent ging, wurden 22.737 Forderungen in einer Gesamthöhe von 1,07 Mrd. Euro angemeldet.
Wie die Kammer nun mitteilt, bestehe im Falle der beiden Wirtschaftsprüfer zwar weiterhin der Verdacht, dass es sich sowohl bei einer fraglichen stillen Beteiligung in Höhe von 270 Mio. Euro als auch bei einem Darlehen der Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft, die von Schleckers Kindern geführt wurde, über 50 Mio. Euro nicht - wie bilanziert - um Eigenkapital, sondern um Fremdkapital handelte.
Nicht vorbestraft
Allerdings, so die Kammer, stehe einer Einstellung unter Auflagen die Schwere der Schuld nicht entgegen. Die beiden Wirtschaftsprüfer seien nicht vorbestraft und es handele sich jeweils nur um eine Position der Bilanz eines großen Unternehmens, die ansonsten nicht zu beanstanden sei. Zudem konnte die Kammer bisher nicht feststellen, dass jemand durch Bilanzierung geschädigt worden sei. Insbesondere hätten die sogenannten „Schlecker-Frauen“ nicht dadurch ihren Arbeitsplatz verloren, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Sobald die Geldauflagen in Höhe von 40.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und 5000 Euro an die Staatskasse geflossen seien, wird das Gericht das Verfahren gegen die beiden Wirtschaftsprüfer endgültig einstellen.