Anzeige
Anzeige

Freizeit Jeder fünfte Beschäftigte hat zu wenig Feierabend

Symbolbild Feierabend
Symbolbild Feierabend
© dpa
Viele Deutsche erholen sich zu wenig von der Arbeit und leiden deshalb unter gesundheitlichen Problemen. Davor warnt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Die Experten raten, Ruhezeiten strenger einzuhalten

Ist der Arbeitsschutz noch zeitgemäß? Viele Unternehmen kritisieren insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang des Arbeitstages. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) werden die Bestimmungen aber auch heute oft nicht eingehalten. Etwa 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland geben demnach an, dass sie mindestens einmal im Monat weniger Zeit zur Erholung haben. „Am höchsten ist der Anteil im Gesundheitswesen“, teilten die Arbeitsschützer mit. „Hier berichten 39 Prozent der dort Beschäftigten, dass sie mindestens einmal im Monat von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind.“

Das Risiko nimmt demnach zu, wenn Beschäftigte täglich oder wöchentlich ohnehin länger arbeiten als der Durchschnitt. Die Zahlen wurden im Rahmen der Arbeitszeitbefragung 2017 von der BAuA erhoben. Die Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesarbeitsministeriums warnte vor gesundheitlichen Folgen kürzerer Erholungsperioden. „Die Auswertung zeigt: Insgesamt haben Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten mehr psychosomatische Beschwerden als Beschäftigte mit mindestens elfstündigen Ruhezeiten“, hieß es.

Zu wenig Ruhe fördert Rückenschmerzen

Die Betroffenen leiden demnach zum Beispiel unter Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder „emotionaler Erschöpfung“. Die Work-Life-Balance verschlechtere sich zudem signifikant, warnten die Forscher. Sie pochten darauf, den Wert der elfstündigen Pause zwischen Arbeitsende und -beginn nicht zu unterschätzen. „Die Studie der BAuA macht deutlich, dass Mindestruhezeiten nach wie vor ein wichtiges und sinnvolles Instrument des Arbeitsschutzes sind“, teilte die Bundesanstalt mit. „Die Autoren empfehlen, geltende Mindeststandards auch in Zukunft beizubehalten und vor allem die Länge der Ruhezeiten beziehungsweise die Ausnahmeregelungen und Abweichungen noch stärker in den Blick zu nehmen.“

Beschäftigte haben in Deutschland in der Regel Anspruch auf eine andauernde Ruhezeit von elf Stunden. Während dieser Phase gilt bereits das Lesen beruflicher Nachrichten als Unterbrechung. Das Gesetz lässt jedoch Ausnahmen zu, etwa im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft oder bei abweichenden Regelungen in Tarifverträgen.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel