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Nach mauen Antragszahlen Neue Konditionen: Verbesserte KfW-Förderung für Familien startet

Neubaugebiet nahe München
Mehr Familien sollen bei der KfW einen Kredit für den Kauf oder Bau von Eigentum beantragen können
© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Seit Montag können Familien bei der KfW eine Immobilien-Förderung zu neuen Konditionen beantragen. Unter anderem haben nun auch Eltern mit einem höheren Einkommen die Chance auf die Förderung

Seit Juni läuft das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Doch weil es für viele Familien unattraktiv war und sie es kaum abriefen, musste die staatliche Förderbank nachsteuern. Nun bietet die KfW die Immobilienförderung mit neuen Konditionen an.

Das Programm soll dazu dienen, Familien mit Kindern ein klimafreundliches Eigenheim zu ermöglichen, indem diese deutlich günstigere Kredite erhalten als sie derzeit am Markt üblich sind. Das Darlehen können Familien und Alleinerziehende sowohl auf dem Land als auch in der Stadt nutzen, denn es gilt für den Erstkauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.

Die veränderten Konditionen des WEF-Programms sind eine der Maßnahmen, die die Bundesregierung Mitte September bei ihrem Baugipfel beschlossen hatte. Hauptgrund waren die niedrigen Abrufzahlen: Anfang August hatten für den Kredit nur gut 100 Familien Anträge gestellt.

Zielgruppe

Die Förderhöhe hängt nach wie vor vom Einkommen, der Zahl der Kindern und vom Energiestandard der Immobilie ab. Bisher konnten Familien mit einem Kind unter 18 und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro den Kredit beantragen. Diese Grenze wurde nach oben gesetzt und liegt jetzt bei 90.000 Euro, womit mehr Familien für die Förderung infrage kommen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommens­grenze um jeweils 10.000 Euro.

Kredithöhe

Auch die Kredithöchstbeträge steigen um bis zu 35.000 Euro. Sie sind abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen. Wer zum Beispiel die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ wählt und ein bis zwei Kinder hat, erhält maximal 170.000 Euro. Familien mit drei oder vier Kindern können einen Kredit von bis zu 200.000 Euro kriegen. Ab fünf Kindern erhöht sich die Maximalförderung auf 220.000 Euro.

Wer einen noch strengeren Energiestandard bei seiner Immobilie einhält, bekommt auch mehr Geld: In der Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude mit QNG“ erhalten Antragstellende mit ein bis zwei Kindern maximal 220.000 Euro als Kredit, bei drei bis vier Kindern gibt es höchstens 250.000 Euro. Wer fünf Kinder hat oder mehr, kann mit einer maximalen Fördersumme von 270.000 Euro­ rechnen.

Für beide Förderstufen ist Bedingung, dass die Immobilie dem Energiestandard EH40 entspricht und weder mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Zinsen

Der Zins, den Familien für den KfW-Förderkredit zahlen müssen, fängt bei 0,01 Prozent effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau an. Bei der Finanzierung können Geförderte zwischen zwei Varianten wählen:

Die erste Möglichkeit ist das sogenannte Annuitätendarlehen. In den ersten Jahren zahlen Familien nur den vorher vereinbarten Zins, danach dann einen monatlichen Betrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammen­setzt. Wie hoch der Zins ausfällt, hängt von der Kreditlaufzeit und den Tilgungszeiten ab. Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen vier und 35 Jahren. Frühestens nach einem Jahr und spätestens nach fünf Jahren muss das Darlehen getilgt werden. Die Zinsbindung liegt jeweils bei zehn Jahren.

Beispiel: Bei einer Kreditlaufzeit von elf bis 25 Jahren und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu drei Jahren, beträgt der zu zahlende effektive Jahreszins 0,33 Prozent. Das ist ein deutlicher Unterschied zu den marktüblichen Zinsen, die derzeit bei drei bis vier Prozent liegen.

Variante zwei der Finanzierung ist das sogenannte endfällige Darlehen. Dabei zahlen Kreditnehmende während der gesamten Lauf­zeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kredit­betrag in einer Summe zurück. Laufzeiten und Zinsbindung kann man wählen zwischen vier und zehn Jahren. Der effektive Jahreszins ist dabei festgesetzt auf 0,75 Prozent.

Sonstige Bedingungen

Die Fördersumme wird sofort und auf Wunsch in voller Höhe ausgezahlt, kann aber auch in Tranchen abgerufen werden. Gefördert wird nur, wer bisher noch kein Wohneigentum in Deutschland hat und die Immobilie selbst bewohnt. Entscheidend für eine Bewilligung ist die Situation zum Tag der Antragstellung, das heißt: Während Familien, deren Kind an diesem Tag 18 Jahre alt wird, die Förderung noch bekommen, erhalten diejenigen sie nicht, deren Kinder erst danach geboren werden.

Kreditnehmer können den gesamten ausstehenden Kredit­betrag vorzeitig zurück­zahlen, allerdings müssen sie dann eine Gebühr zahlen (sogenannte Vorfälligkeits­entschädigung). Eine teilweise Rückzahlung ist nicht möglich.

Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen von der Förderung sind alle, die bereits Baukindergeld bekommen haben. Wer bereits eine Immobilie besitzt, kommt für die Förderung ebenfalls nicht in Betracht – egal wie groß diese ist.

Nicht beantragen brauchen das Darlehen außerdem alle, die es für Umschuldungen nutzen und damit einen bestehenden Baukredit ablösen wollen. Das fördert die KfW nicht. Eine Absage erteilt die Förderbank auch denjenigen, die den Kredit zur Nachfinanzierung nutzen wollen, weil zum Beispiel ein bereits laufendes Bauvorhaben teurer wird als geplant. Und sie fördert mit dem WEF-Programm auch keinen Grundstückskauf.

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