Die Traumimmobilie ist gefunden, die Finanzierung steht, Käufer und Verkäufer sind sich handelseinig – jetzt steht nur noch der Notartermin an. Denn jeder Hauskauf in Deutschland muss notariell beurkundet werden, sonst wird das Geschäft nicht rechtskräftig. Das ist auch gut so, denn der Notar prüft als unabhängiger Jurist Verträge, die schwerwiegende finanzielle und juristische Konsequenzen mit sich bringen können. Das heißt konkret: Der Notar warnt die Vertragspartner vor Gefahren oder Risiken, die durch das Geschäft entstehen und schreibt in der Beurkundung für jeden nachvollziehbar auf, welches Geschäft genau vollzogen wird und wie dieses zustande kam.
Während bei der Bank eine Unterschrift unter der Finanzierung ausreicht, liest der Notar den Vertragspartner den Kaufvertrag am Ende vor. Wort für Wort. Denn er ist rechtlich dazu verpflichtet, alle Beteiligten über die Rechtsfolgen der Beurkundung umfassend aufzuklären. Notare schützen damit vor unangenehmen Überraschungen und sorgen dafür, dass der Vertrag keine juristischen Mängel aufweist. Was Notare hingegen nicht tun: Sie überprüfen nicht die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Vertrags, zum Beispiel, ob der Kaufpreis angemessen ist. Sind sich alle Parteien einig, kümmert sich der Notar um die Eigentumsänderung im Grundbuch und informiert das Finanzamt über das erfolgreiche Geschäft.
Immobilienkauf: Strittige Punkte vorab regeln
Doch bis es überhaupt so weit kommt, sind noch einige grundlegende Punkte zu beachten. Zunächst einmal müssen die beiden künftigen Vertragspartner einen Notar finden und mit diesem einen Termin koordinieren. Damit der Tag der Unterzeichnung möglichst reibungslos verläuft, sollten die Parteien alle strittigen Punkte vorab regeln. Dazu zählen der Kaufpreis, etwaige Möbelübernahmen oder die Regelung bestehender Grundbuchschulden. Und nicht zu vergessen: Beide Parteien müssen zum Notartermin ihren Ausweis und ihre Steuer-Identifikationsnummer mitbringen.
Wer doch nicht persönlich zum vereinbarten Termin erscheinen kann, hat beim Immobilienkauf zwei Möglichkeiten: Entweder man beauftragt eine notariell bevollmächtigte Person mit der Vertragsunterzeichnung oder schickt eine Vertretung. Letztere darf jedoch keine rechtskräftige Unterschrift leisten und kann lediglich dazu dienen, den vereinbarten Termin wahrzunehmen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sind beide Vertragspartner vor Ort und liegen alle Dokumente vor, erhalten Käufer und Verkäufer den ausgedruckten Kaufvertrag zum Mitlesen. Die wichtigsten Inhalte: eine exakte Beschreibung des Kaufgegenstandes, der Kaufpreis, der Termin für die Überweisung desselbigen sowie der Übergabetermin der Immobilie. „In der Regel sind das Standardverträge. Dennoch sollten die Vertragsparteien den Kaufvertrag gründlich prüfen und Fragen stellen, wenn etwas unklar ist“, sagt Baufinanzierungsexperte Björn Pätzold vom Immobilienfinanzierer Dr. Klein. „Ein guter Notar macht an den richtigen Stellen halt und erklärt das Juristen-Deutsch noch einmal.“ Änderungswünsche oder Anmerkungen trägt der Notar während der Beurkundung handschriftlich in das Original ein und liest die korrigierten Stellen noch einmal vor. Ist man sich einig, unterschreiben alle Parteien die finale Vertragsversion.
Banken geben ohne Urkunde keine Kredite
Wird der Hauskauf über einen Kredit finanziert, beantragen Käufer und Notar direkt im Anschluss an die geleistete Unterschrift gemeinsam die Grundschuld. Denn Banken geben Kredite nur dann aus, wenn diese auch beurkundet worden sind. Die Grundschuld ist das Recht der Bank, die Immobilie im Notfall zwangsversteigern zu dürfen, sollte der Käufer sein Darlehen nicht abbezahlen können. „Ich rate Käufern dringend, die Finanzierung schon vor dem Notartermin zu klären“, sagt Pätzold. „Sonst entsteht unnötiger Druck und das Geschäft verzögert sich oder platzt womöglich.“
Dann ist das Grundbuchamt an der Reihe. Dort wird der Eigentumsübergang der Immobilie eingetragen. In der Regel ist das ein langwieriger Prozess beim Immobilienkauf, der zwischen sechs bis acht Wochen dauern kann. Steht der neue Eigentümer vorläufig in den Büchern, schickt der Notar dem Käufer die Rechnung über den vereinbarten Kaufpreis. Erst wenn der Verkäufer das Geld erhalten hat, wird der Besitz im Grundbuch abschließend geändert.
All diese notariellen Leistungen sind nicht gerade günstig. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer. Sie liegen je nach Wert der Immobilie und Leistungsumfang zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Das Geld sei jedenfalls gut investiert, meint Pätzold. „Der Notar prüft im Vorfeld, ob das Geschäft möglich ist und begleitet und überwacht den gesamten Verkaufsprozess.“ Eine notarielle Dienstleistung, die nicht nur vorgeschrieben ist, sondern eben auch ihren Preis hat.