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Luxusuhr im Gepäck Zoll stoppt Schwarzenegger: Diese Waren müssen Reisende deklarieren

Arnold Schwarzenegger, hier mit erlaubter Ware, die ihm Fans schenken
Arnold Schwarzenegger, hier mit erlaubter Ware, die ihm Fans in New York schenken
© RW/MediaPunch / RW / Picture Alliance
Der Zoll am Münchner Flughafen zieht Schauspieler Arnold Schwarzenegger wegen einer Luxusuhr heraus. Welche Waren und Souvenirs Reisende deklarieren müssen und wofür die Einfuhr komplett verboten ist

Am Mittwoch erwischte es Arnold Schwarzenegger. Der Hollywood-Star geriet am Flughafen München in eine Zollkontrolle. In Schwarzeneggers Gepäck fanden die Beamten eine Luxusuhr der Edelmarke Audemars Piguet. Die hätte der Schauspieler anmelden und verzollen müssen – hat er aber nicht. 

Die Uhr wollte er laut „Bild“ am Donnerstagabend bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung seiner Klima-Initiative in Kitzbühl unter den Hammer bringen. Doch das interessierte die Beamten wenig. Schwarzenegger habe nun ein Steuerstrafverfahren am Hals, sagt Thomas Meister vom Hauptzollamt München zu Capital. 

Der Zweck heiligt also nicht die Mittel, selbst wenn man Schwarzenegger heißt. Grundsätzlich gilt: Wer nach Deutschland einreist, darf nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. 

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