Wenn ein Erblasser Geld auf Konten angespart hat, gehört es grundsätzlich zum Nachlass. Das Geld steht also anteilig allen Erben zu. Ein Sparkonto geht auch automatisch an alle Erben einer Erbengemeinschaft über – wenn es mehrere Miterben gibt. Alle können nur gemeinschaftlich darüber entscheiden. Zudem sind Enkel zwar Erben erster Ordnung, doch laut gesetzlicher Erbfolge werden sie nicht bedacht, solange der Elternteil noch lebt, der in der Rangfolge über ihnen steht. Beides gilt aber nur, wenn man kein Testament verfasst hat.
Mit dem letzten Willen kann man sowohl die Reihenfolge ändern – und bereits die Enkel bedenken – als auch die Verteilung regeln. Man kann also ein Sparkonto als Ganzes einem Erben übertragen.