Viele Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit: Sie trainieren Sportvereine, helfen bei der Freiwilligen Feuerwehr oder unterstützen Kranke im Alltag. Im Jahr 2019 haben 40 Prozent der Menschen in Deutschland ehrenamtlich gearbeitet, berichtet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Doch was ist, wenn sich ein Freiwilliger selbst verletzt? Dann ist guter Versicherungsschutz gefragt, den Helfende unbedingt im Vorfeld abklären sollten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) definiert Ehrenamt als unentgeltliche und fremdnützige Tätigkeit, die dem öffentlichen Bereich zuzuordnen ist. Das kann beispielsweise Freiwilligenarbeit bei der Feuerwehr, im Gesundheitswesen, bei anderen öffentlichen Einrichtungen und Religionsgemeinschaften sein. Wer auf eigene Faust gelegentlich für den kranken Nachbarn einkauft, ohne in einem Verein eingetragen zu sein, fällt nicht unter diese Definition. „Unentgeltlich“ ist dabei nicht ganz so streng zu sehen: Ehrenamtler dürfen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 Euro pro Jahr annehmen. Bei Übungsleitern sind es sogar 3000 Euro.
Eigene Verletzungen deckt die gesetzliche Unfallversicherung
Wer sich selbst während einer dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten verletzt, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das gilt auch für Verletzungen auf dem Hin- und Rückweg zum Ehrenamt. Die Versicherung zahlt anschließend Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie eine Unfallrente im Falle von bleibenden Schäden.
Bei gemeinnützigen Vereinen ist die Lage ein wenig anders. Sportvereine beispielsweise können ihre Mitglieder freiwillig gesetzlich versichern, für jährlich 4,95 Euro je versicherte Person. Alternativ bieten zahlreiche private Versicherer sogenannte Gruppenunfallversicherungen an, deren Kosten sich nach Vereinsart, Mitgliederanzahl und Invaliditätssumme richten. Letzteres ist ein einmaliger Geldbetrag, den Versicherte im dauerhaften Schadenfall bekommen. Die Invaliditätssumme kann an eine Progression geknüpft sein, also mit dem Schweregrad der Verletzung steigen. Laut Versicherungsvergleich kostet die Jahresmitgliedschaft eines Fördervereins einer Schule mit 30 Mitgliedern und 15.000 Euro Invaliditätssumme bei 225 Prozent Progression jährlich 96 Euro.
Wer zusätzlich noch eine eigene private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist in den meisten Fällen auch darüber versichert. Viele Policen decken Freiwilligenarbeit mit ab.
Vorstandsmitglieder haften mit ihrem Privatvermögen
Darüber hinaus ist eine Haftpflichtversicherung für Ehrenamtler unerlässlich. Sie greift, wenn Dritte zu Schaden kommen. Wer anschließend zur Verantwortung gezogen wird, hängt von der Situation ab: Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften die Ehrenamtler selbst, bei leichter Fahrlässigkeit der Verein. Wenn beispielsweise ein Fußballschüler während des Trainings eine Autoscheibe zertrümmert und die Trainerin ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, kann sie selbst haftbar gemacht werden. Viele Vereine haben für derartige Fälle eine Gruppenhaftpflicht abgeschlossen, die ihre Mitglieder während des Ehrenamts versichert.
Alternativ kann aber auch die private Haftpflicht in solchen Fällen greifen – die auch außerhalb des Ehrenamts zu den sinnvollsten Versicherungen zählt. Ohne Versicherung haften Privatpersonen mit ihrem Privatvermögen. Besondere Vorsicht ist für all jene geboten, die sich im Vereinsvorstand engagieren: Ist der Verein in der Schadensersatzpflicht und hat keine Versicherung abgeschlossen, können die Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Auch hier kann die private Haftpflicht je nach Police einspringen.
Einen automatischen gesetzlichen Schutz für Ehrenamtler gibt es bei der Haftpflicht nicht. Dafür haben einige Bundesländer einen eigenen Freiwilligenschutz aufgebaut. So hat etwa Nordrhein-Westfalen eine Sammel-Haftpflicht- und eine Sammel-Unfallversicherung für freiwillig Engagierte abgeschlossen. Ehrenamtler müssen sich für diesen Landesversicherungsschutz nicht registrieren oder einen Beitrag zahlen, sondern lediglich den Schaden melden. Das Land sichert auch Selbsthilfegruppen und Initiativen ohne Vereinsstatus mit ab. Eine Übersicht der Bundesländer, die eine Zusatzversicherung für ihre Ehrenamtler abgeschlossen haben, finden Sie hier.