Wir wollen ein Haus verschenken, um die Steuervorteile zu nutzen. Aber was passiert, wenn wir als Verschenkende früh versterben. Wird die Schenkung dann bei der Steuer angerechnet?
Ein älteres Ehepaar will sein Haus im Wert von 500.000 Euro bereits jetzt den Nachkommen überlassen. Der Mann ist der alleinige Eigentümer, nun will er es den Kindern übertragen, damit die bereits den steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Person nutzen können. So viel nämlich kann jedes Kind nicht nur steuerfrei erben, sondern auch im Verlauf von jeweils zehn Jahren geschenkt bekommen, ohne dass Steuern fällig werden. Eine solche vorgezogene Schenkung kann etwa sinnvoll sein, wenn das gesamte Erbe den Freibetrag übersteigen würde – man kann ihn quasi zweimal nutzen.