Strom und Gas sind inzwischen wieder deutlich günstiger als zu den Hochzeiten der Energiekrise. Laut dem Vergleichsportal Verivox gingen die Energiekosten in den vergangenen zwölf Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurück.
Für Strom zahlt ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden inzwischen 1436 Euro, im Oktober 2022 waren es noch 2153 Euro – ein Minus von 33 Prozent. Ohne die staatliche Strompreisbremse lägen die durchschnittlichen Stromkosten geringfügig höher. Auch bei Gas ist es für Verbraucher spürbar billiger geworden: Hier fielen die jährlichen Kosten für 20.000 Kilowattstunden von 4107 Euro auf 2232 Euro – das sind knapp 46 Prozent weniger. Die Preisbremse drückt den Preis auch hier um etwa 100 Euro.
Die Rückgänge hängen mit den gesunkenen Preisen an den Energiebörsen zusammen. Anbieter geben diese inzwischen an ihre Privatkunden weiter. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb nun prüfen, wie viel sie zahlen und ob sich ein Wechsel lohnt. Sofern die Preise höher sind als die staatlichen Preisbremsen, rät die Verbraucherzentrale zum Anbieterwechsel. Für Strom beträgt der gesetzliche Preisdeckel 40 Cent je Kilowattstunde, bei Gas sind es 12 Cent.
Vor allem die Tarife in der Grundversorgung liegen oft darüber und sind derzeit vergleichsweise teuer. Als Grundversorger gilt ein Energieversorger, wenn er in einem Netzgebiet die meisten Kunden mit Strom oder Gas beliefert. Neukundentarife dagegen sind deutlich günstiger im Vergleich zu den über die Preisdeckel festgeschriebenen Grenzen. Wenn Kunden höhere Preise zahlen, übernimmt der Staat die Mehrkosten.
Laut den Experten lassen sich mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Verbraucher sollten vor einem Wechsel aber zunächst erfragen, welche anderen Konditionen ihnen ihr aktuelles Versorgungsunternehmen anbieten kann. Sofern diese unattraktiv sind, können Kunden der rund 700 örtlichen Gas- bzw. 800 Strom-Grundversorger in Deutschland den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bevor sie das tun, sollten sie sich jedoch für einen neuen Energieversorger entschieden haben. Er übernimmt dann auch die Kündigung des Altvertrages beim bisherigen Energieunternehmen.
Wer einen Tarif außerhalb der Grundversorgung hat, der unterliegt üblicherweise Mindestlaufzeiten, die eingehalten werden müssen. Dann ist ein Wechsel nur zum vertraglich festgelegten, nächstmöglichen Zeitpunkt machbar. Ab März 2022 geschlossene Verträge können Kunden nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten immer monatlich kündigen. Ältere Lieferverträge verlängern sich in der Regel um ein Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird. Manchmal lassen Energieversorger aber mit sich reden und Kunden eines teuren Tarifs schon vorher in einen günstigeren wechseln.
Win-Win-Win-Situation für Kunden, Steuerzahler und Vergleichsportale
Ein Anbieter- oder Tarifwechsel kann in diesen Tagen zu einer Win-Win-Win-Situation werden: für die Verbaucher, aber auch für den Staat und damit letztlich alle Steuerzahler, denn sie zahlen aktuell jeden Cent mehr, der über den Preisbremsen liegt. Nicht zuletzt ist ein Anbieterwechsel auch für Vergleichsportale wie Verivox lukrativ, weil sie Tarife vermitteln und eine Gebühr für jeden Abschluss kassieren.
„Je höher der aktuelle Preis, desto höher ist logischerweise die Ersparnis“, so die Verbraucherzentralen. In der Regel lohne es sich, etwa einmal im Jahr die Tarife zu vergleichen. „Immer dann, wenn Sie eine Preiserhöhung bekommen, sollten Sie vergleichen.“
Bereits im Frühjahr zeichnete sich die Entwicklung ab, dass Grundversorger wieder teurer als alternative Anbieter werden. 2022 waren Grundversorger durchweg günstiger als die Anbieter mit den billigsten Tarifen auf dem Markt.
Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern lassen sich durch die unterschiedliche Beschaffungsstrategie der Energieunternehmen erklären: Während Grundversorger langfristig einkaufen, ordern andere Anbieter am Spotmarkt kurzfristig. Diese Alternativanbieter konnten ihren Kunden in der Vergangenheit – und jetzt wieder – die günstigen Marktpreise direkt weitergeben. Die Kehrseite dieser Praxis ist, dass sie extreme Preissteigerungen wie solche infolge des Ukrainekrieges nicht abfedern können.