Strom und Gas Energiepreisbremse: Auf diese Angaben in der Abrechnung müssen Sie achten

Steit dem 1. März gilt die Strompreisbremse, viele Verbraucher haben aber noch gar kein Informationsschreiben ihres Versorgers erhalten
Steit dem 1. März gilt die Strompreisbremse, viele Verbraucher haben aber noch gar kein Informationsschreiben ihres Versorgers erhalten
© Jens Krick / picture alliance/Flashpic
Seit Mittwoch gilt die Energiepreisbremse. Für die Berechnung benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich ein Informationsschreiben. Doch einige Haushalte haben dieses Schreiben noch gar nicht erhalten oder zum Teil ist es fehlerhaft. Worauf ist zu achten?

Mit seinem „Doppel-Wumms“ wollte Bundeskanzler Olaf Scholz die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten – seit Mittwoch greift mit der Energiepreisbremse der Bundesregierung ein Teil davon. Damit werden die Kosten für Gas, Strom und Fernwärme für Privathaushalte und kleine Unternehmen gedeckelt. Die Regelung tritt ab dem 1. März in Kraft, gilt aber schon rückwirkend für Januar und Februar. Theoretisch zumindest, denn die Umsetzung verzögert sich.

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