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Reform der Kappungsgrenze Dax-Schwergewichte dürfen noch gewichtiger werden

Für den Dax geht es im Januar steil bergauf. Aber wie nachhaltig ist die Erholung?
Der deutsche Leitindex Dax wird reformiert
© Daniel Roland/AFP via Getty Images
Um einen zweiten Fall Linde zu verhindern, dürfen einzelne Aktien künftig bis zu 15 Prozent Gewicht im Dax haben. Davon profitieren aktuell SAP-Anleger – aber es gibt auch Verlierer

Die Dax-Schwergewichte sollen in Zukunft noch mehr Bedeutung im wichtigsten deutschen Aktienindex haben. Das hat die Deutsche Börse als Indexbetreiber mit einer Änderung des Dax-Regelwerkes beschlossen. Ab 15. März soll die sogenannte Kappungsgrenze für die Dax-Indexfamilie von zehn auf 15 Prozent angehoben werden, wie das Unternehmen am Mittwochabend mitteilte.

Die Kappungsgrenze bedeutet, dass eine Aktie bislang maximal zehn Prozent Gewicht in einem der Dax-Indizes haben durfte. Dies betrifft neben dem Dax die Indizes MDax, SDax und TecDax. Die Kappungsgrenze von zehn Prozent hat im Dax in den vergangenen zehn Jahren nach Angaben der Börse zu insgesamt 38 Kappungen bei vier Unternehmen geführt. Im selben Zeitraum hat allerdings kein Unternehmen die 15 Prozent erreicht. Die Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt erstmals mit der Indexüberprüfung im März, die ab dem 18. März 2024 wirksam wird.

 

Relevant ist dies nach aktuellem Stand insbesondere für die Aktie von SAP, die nach ihrem 46,8-prozentigen Kursanstieg im laufenden Jahr etwas mehr als zehn Prozent am Dax ausmacht. Wegen des regelmäßigen Überschreitens der Zehn-Prozent-Schwelle und der damit verbundenen Bremswirkung auf den Kurs hatte Linde in diesem Jahr unter anderem die Notierung seiner Aktie in Deutschland aufgegeben. Für die Börse war es ein schwerer Schlag, den zu diesem Zeitpunkt gewichtigsten Dax-Wert verloren zu haben. Mit der Indexreform sollte ein zweiter Fall Linde verhindert werden.  

Fondsbranche kritisiert Reform

Die Börse hatte die Neuregelung den Marktteilnehmern zur Konsultation vorgelegt. Eine Mehrheit habe die Anhebung der Kappungsgrenze unterstützt, teilte das Unternehmen mit. Im Vorfeld der Entscheidung hatte es jedoch auch starken Widerstand gegen die Reform gegeben, insbesondere aus der Fondsbranche. Deren Lobbyverband BVI hatte sich gegen die Änderungen ausgesprochen und zeigt sich jetzt enttäuscht: „Die Anhebung der Kappungsgrenze wird in der Regel keine angemessene Risikoverteilung auf dem Markt widerspiegeln, sie kann auch die Liquidität für kleinere Indexteilnehmer verringern“, sagte ein Sprecher. 

Mit anderen Worten: Die ohnehin schon großen Aktien im Dax ziehen noch mehr Geld an und werden noch größer. Neben SAP könnte dies unter anderem für Siemens und die Deutsche Telekom gelten. Der BVI zweifelt deshalb an, dass die Neuregelung die deutschen Dax-Indizes für den Markt attraktiver macht.

Der BVI spricht für die Anbieter aktiver wie passiver Fonds (ETF). Doch zwischen den beiden Gruppen gibt es Ärger, denn die aktiven Manager sehen sich benachteiligt. Sie dürften laut dem Regelwerk für europäische Publikumsfonds (Ucits-Fonds) maximal zehn Prozent eines Fondsvermögens in einem Wertpapier halten. ETF dürfen laut einer bereits europaweit gültigen Ausnahmeregel hingegen bis zu 20 Prozent ihres Vermögens in einem einzigen Wertpapier halten dürften. 

Die Folge: Haben einzelne Schwergewichte einen Lauf, geraten die aktiven Manager also automatisch ins Hintertreffen bei der Performance und bekommen dann Probleme, ihre höheren Gebühren zu rechtfertigen. Wenn beispielsweise die SAP-Aktie ihre Rally fortsetzt, während sich der Rest der Dax-Aktien mehr oder minder seitwärts bewegt, so steigt automatisch das Gewicht des Software-Konzerns im Index. 

Diese Performance nehmen ETF eins zu eins mit, während aktive Fonds außen vor sind. Schon im Vorfeld der Entscheidung der Börse sprach Benjardin Gärtner, Leiter Aktienfondsmanagement bei Union Investment, gegenüber Capital von einer „deutlichen Wettbewerbsverzerrung“.

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