Kündigungsschutz für Mieter
„Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie gekündigt werden“, informiert das Bundesjustizministerium. Die Miete bleibe für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, möglicherweise entstünden Verzugszinsen. Die Schulden müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Andernfalls kann den Mietern gekündigt werden. Sie müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass sie tatsächlich wegen der Coronakrise ihre Miete nicht zahlen konnten.
Zahlungsaufschub
Wer wegen Covid-19 in Zahlungsschwierigkeiten gerät, soll auch weiterhin über Strom oder Internetzugang verfügen. Dafür wurde ein Zahlungsaufschub für Verbraucher und Kleinstunternehmer beschlossen. Er gilt für Leistungen der Grundversorgung wie Telefon, Strom und Gas.
Zinsen werden gestundet
Viele Menschen haben in der Coronakrise Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Für die Rückzahlung von Krediten ist da erst recht kein Geld vorhanden. Verbraucher mit Darlehensverträgen erhalten daher eine Schonfrist. Zwischen 1. April und 30. Juni 2020 werden Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen gestundet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen den angemessenen Lebensunterhalt des Verbrauchers gefährden würden, da er durch die Pandemie Einnahmeausfälle hat.
Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Normalerweise muss ein Antrag auf Insolvenz binnen drei Wochen gestellt werden. Diese Pflicht wird rückwirkend zum 1. März und vorübergehend bis 30. September 2020 ausgesetzt. Dies soll in Not geratenen Unternehmen Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen. „Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der Covid-19-Pandemie beruht“, betont das Bundesjustizministerium.
Sozialschutz-Paket
Bereits 27. März hat der Bundesrat dem Sozialschutz-Paket zugestimmt. Es soll unbürokratisch für mehr finanzielle Hilfen sorgen. Unter anderem wurden die Zugänge zur Grundsicherung und zum Kinderzuschlag vereinfacht.