Die vom Bundeskabinett beschlossene Steuersenkung für Speisen in Restaurants stößt auf Kritik von Ökonomen und Verbraucherschützern. „Die dauerhafte Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer ist eine Niederlage der steuerpolitischen Vernunft“, sagte der Finanzwissenschaftler Friedrich Heinemann vom Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. Alle Argumente für diese Steuersubvention seien seit langem entkräftet. Sie begünstige eher reiche Haushalte, privilegiere eine Branche ungerechtfertigt und trage zur weiteren Zersplitterung der Mehrwertsteuer bei.
Noch dazu koste sie mit rund vier Milliarden Euro im Jahr sehr viel Geld. Dass die Regierung dieses Branchenprivileg nun zulasse, sei Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Sondervermögens. Der Spielraum der neuen Schulden werde an allen Ecken und Enden zweckentfremdet. „Die Gastro-Mehrwertsteuer gehört zu den schlimmsten Fehlverwendungen“, sagte Heinemann. „Im Grunde ist das alles Finanz-Populismus.“
Steuersatz in Gastronomie soll auf sieben Prozent fallen
Kritik kommt auch von der Verbraucherorganisation Foodwatch. „Während Kitas, Schulen und Krankenhäuser sparen müssen und Verbraucher:innen unter hohen Lebensmittelpreisen ächzen, bekommen Fast-Food-Konzerne ein Steuergeschenk“, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. „Allein McDonald's spart jährlich 140 Millionen Euro.“ Die Union revanchiere sich bei der Gastro-Lobby für Wahlkampfunterstützung und Parteispenden. Statt Pommes und Burger zu fördern, brauche es endlich eine Steuerpolitik, die gesundes Essen bezahlbar mache - etwa durch eine Steuerbefreiung für Obst und Gemüse.
In der Gastronomie soll ab Anfang 2026 die Mehrwertsteuer für Speisen dauerhaft von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt werden. Damit soll die Branche, die vor allem in der Corona-Pandemie massiv gelitten hatte, unterstützt werden. Getränke sind von der Regelung allerdings ausgenommen. Ob die Ersparnis bei Speisen am Ende beim Kunden ankommt, ist fraglich. Im Gesetzentwurf heißt es, die Weitergabe an Verbraucher sei ebenso möglich wie zusätzliche Investitionen der Betriebe. „Die Entscheidungen sind abhängig von Marktbedingungen und obliegen den betroffenen Unternehmen.“