Renten dürfen nicht doppelt besteuert werden – und trotzdem passiert die Doppelbesteuerung. Zwar wurde das Problem abgemildert, verschwunden ist es aber nicht. Welche Rentenjahrgänge betroffen sind
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Wie kommt es zur Doppelbesteuerung der Rente?
Das Problem ist durch einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten entstanden. Bis 2005 galt eine vorgelagerte Besteuerung von Rentenbeiträgen. Das heißt, die Einzahlungen in die Rentenversicherung wurde aus versteuertem Einkommen geleistet. Die Rente selbst war steuerfrei. Wegen der Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten in diesem System – Beamtenpensionen unterliegen der Einkommensteuer – verlangte das Bundesverfassungsgericht eine Änderung dieser Praxis.