Am 13. Februar bekommt Tesla eine Art Sondergenehmigung: Der Wald darf gerodet werden – noch vor Abschluss der eigentlichen Prüfung. Die Bedingung: Wenn die Fabrik doch nicht genehmigt wird, muss Tesla den Ausgangszustand wiederherstellen. Im Laufe der Bauarbeiten muss Tesla die Rodung mehr als ein Mal stoppen.