Beim Mobbing ist für Betroffene schnelles Handeln angesagt . Sie tendieren zwar oft dazu, für das Verhalten der Gegenseite Entschuldigungen zu suchen. Doch wenn die anlasslosen Schikanen, Kränkungen und Benachteiligungen anhalten, ist es an der Zeit, zum Selbstschutz aktiv zu werden. „Je länger Sie warten, desto mehr verselbstständigt sich das Geschehen und desto schwieriger ist es zu stoppen“, warnt Verdi.
Erste Schritte bei Mobbing
Die Dienstleistungswerkschaft rät:
- Verharmlosen Sie die Angriffe nicht.
- Isolieren Sie sich nicht.
- Warten Sie nicht ab.
- Suchen Sie die Schuld nicht nur bei sich selbst.
Verdi empfiehlt Betroffenen diese ersten Schritte:
- Suchen Sie eine Vertrauensperson unter Ihren Kolleginnen und Kollegen.
- Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch mit detaillierten Beschreibungen der Vorfälle und deren Wirkung auf Sie. Es hilft Ihnen dabei, Lösungen zu erarbeiten und kann bei juristischen Auseinandersetzungen ein wichtiges Beweismittel sein.
- Vertrauen Sie sich Ihrem Betriebs- oder Personalrat an und bitten Sie um Unterstützung.
- Sollten Sie in Ihrem Betrieb keinen Ansprechpartner finden, können Sie auch eine Mobbingberatungsstelle, eine Selbsthilfegruppe oder Ihre Gewerkschaft aufsuchen.
Auch der DGB rät , einzelne Mobbingvorfälle möglichst detailliert festzuhalten. Nur so könne eventuell auch noch nach Jahren das Geschehene dokumentiert werden. Bei der Forderung nach Schadensersatz oder Schmerzensgeld reiche die Aussage „Ich wurde ständig beleidigt“ nicht aus. Erforderlich seien Angaben mit Datum, Uhrzeit, Ort, Täter und Art des Übergriffs/Wortlaut der Aussage.
Wenn der Chef mobbt
Leider ist bei Mobbing häufig der Chef Täter oder Mittäter. Schätzungen zufolge soll an jedem zweiten Mobbingfall ein Vorgesetzter beteiligt sein. Das ist besonders perfide, da ein Machtverhältnis ausgenutzt wird und der Betroffene leichter im Betrieb isoliert werden kann. Schnelles Handeln und Hilfesuchen bei Betriebsrat oder externen Stellen ist hier ganz besonders wichtig.
Beim Mobbing am Arbeitsplatz gilt generell: Der Arbeitgeber hat eine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht für seine Angestellten. Verletzt er sie, weil er Mobbing zulässt oder gar selbst ausübt, kann er haftbar gemacht werden. Allerdings ist die Beweislast für die Betroffenen groß und die Aussicht auf hohe Entschädigungen gering, wie die Gewerkschaften monieren. Umso wichtiger ist es, dass Mobbing rasch und entschieden Einhalt geboten wird.