Eigentum verpflichtet – und zwar auch Eigentümer zur Prüfung der Jahresabrechnung der WEG. Auch Hausverwalter können Fehler machen. Darauf müssen Sie achten
Einmal im Jahr sind Wohnungseigentümer besonders gefordert – und zwar dann, wenn die Jahresabrechnung kommt. Die beauftragte Hausverwaltung erstellt diese und muss sie der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder auch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) vorstellen und zugänglich machen. Die Abrechnung listet alle Einnahmen, Ausgaben, Rückstellungen und sonstige Abrechnungen auf – hierbei können sich allerdings auch Fehler einschleichen.