Alle Schränke sind durchwühlt, Kleidung und Aktenordner liegen auf dem Boden, von Laptops und Schmuck fehlt jede Spur – allein die Vorstellung, wie Einbrecher im trauten Heim wüten, lässt vielen Menschen Schauer über den Rücken laufen. Gerade in der dunkeln Jahreszeit denken viele Hausbesitzer darüber nach, wie sie ihr Heim besser gegen Eindringlinge schützen können.
Angebote für Geräte, die Fenster und Türen sichern, Einbrecher abwehren oder Alarm auslösen sollen, gibt es zuhauf. Sie reichen von der Überwachungskamera an der Haustür über Sensoren an den Fenstern bis hin zu eingemauerten Tresoren. Die Kosten dafür variieren stark: Alarmanlagen zum Selbstmontieren gibt es bereits ab 100 Euro, Technik vom Fachmann schlägt dagegen schnell mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Auch Hausbesitzer mit wenig Geld in der Tasche müssen aber nicht das Billigste nehmen. Denn sie können sich einen Teil der Kosten vom Staat erstatten lassen.
Wer beim Einbruchsschutz aufrüsten will, kann finanzielle Unterstützung von der staatlichen Förderbank KfW bekommen. Diese beteiligt sich mit bis zu 1600 Euro an den Kosten für Maßnahmen, die dem Schutz einer Immobilie vor Einbrechern dienen. Für Einbaukosten bis zu 1000 Euro zahlt sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Maßnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bezuschusst die Bank mit zehn Prozent. Förderfähig ist alles, was der Sicherheit im Eigenheim dient: von der Alarm- und Gegensprechanlage bis zum Einbau einbruchssicherer Türen und Fenster. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betreffende Immobilie dem Antragssteller gehört oder nicht. Mieter benötigen allerdings, bevor sie etwa das Türschloss austauschen, die Erlaubnis ihres Vermieters. Sie müssen außerdem für sämtliche Arbeiten einen Fachmann beauftragen. Dieser darf erst mit der Arbeit beginnen, wenn die KfW den Zuschuss bewilligt hat.
Auch Länder und Kommunen gewähren Fördermittel
Eigentümer und Mieter können darüber hinaus zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragen, die sie auch zum Finanzieren von Einbruchsschutz-Maßnahmen nutzen können. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Bank gewährt den Kredit je nach Bonität des Schuldners bereits ab 0,76 Prozent effektivem Jahreszins.
Neben dem Bund fördern auch einige Bundesländer und Städte das Nachrüsten der eigenen vier Wände. In Nordrhein-Westfalen läuft die Förderung über die NRW-Bank. Über die Förderbank des Landes können Mieter und Eigentümer ein zinsgünstiges Darlehen von 5000 bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit aufnehmen. Der Kredit ist in den ersten zehn Jahren zinsfrei, danach zahlt der Schuldner für bis zu 15 weitere Jahre einen Zins in Höhe von 0,5 Prozent. Die NRW-Bank gewährt zudem Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent.
Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürger wiederum mit dem Förderprogramm „Die Heidelberger Schlossprämie“. Heidelberger erhalten einen Zuschuss von 25 Prozent bis maximal 2500 Euro, wenn sie Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen installieren. Auch Bewohner der Stadt Friedrichshafen können eine Finanzspritze für den Einbruchschutz beantragen. Im Jahr 2017 hat die Stadt ihr Programm „Klimaschutz durch Energiesparen“ um einen entsprechenden Passus erweitert. Antragssteller müssen nachweisen, dass sie sich bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Stadt haben beraten lassen und mindestens eine der empfohlenen Maßnahmen umsetzen.
Die meisten Fördergeber geben eine Bagatellgrenze an, unterhalb derer sie Maßnahmen nicht bezuschussen. Bei der KfW müssen Antragsteller mindestens 500 Euro investieren. Die Obergrenze liegt bei 15.000 Euro. Gibt man mehr Geld für den Einbruchschutz aus, muss man die Differenz aus eigener Tasche zahlen – kann den Mehraufwand aber steuerlich geltend machen: In der Steuererklärung lassen sich bis zu 6000 Euro der Ein- und Umbaukosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
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