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Vorsorge Risikolebensversicherung: So sichern Sie ihren Partner beim Hauskauf ab

Wer kann Haus kauft, sollte bei der Finanzierung auch an den Ernstfall denken
Wer kann Haus kauft, sollte bei der Finanzierung auch an den Ernstfall denken
© BE&W / IMAGO
Viele Paare schließen eine Risikolebensversicherung ab, wenn sie eine Immobilie kaufen. Stirbt einer von beiden, soll der andere mit dem Geld aus der Police den Immobilienkredit abbezahlen können. Capital erklärt, worauf Häuslebauer beim Abschluss achten sollten

Wer eine Immobilie kauft, hat vieles im Kopf, aber vermutlich nicht den eigenen Tod. So makaber es klingt: Genau diesen Fall sollten Eigentümer allerdings früh genug bedenken, vor allem dann, wenn sie sich den Traum vom Eigenheim mithilfe eines Kredits erfüllen. Bis dieser abbezahlt ist, können nämlich viele Jahre, sogar Jahrzehnte ins Land ziehen.

Stirbt in dieser langen Zeit einer der Kreditnehmer, kann das seinen Partner in eine heikle finanzielle Lage bringen – vor allem dann, wenn es sich beim Verstorbenen um den Hauptverdiener handelt. Besonders brenzlig wird es, sobald Kinder im Spiel sind und der Hinterbliebene allein für die Kinderbetreuung verantwortlich ist zugleich für die Tilgung des Immobilienkredits aufkommen muss. Kann er das nicht stemmen, muss das Eigenheim im schlimmsten Fall zwangsversteigert werden – ein Schicksalsschlag, auf den gerade Trauernde verzichten können.

Wer sich und seinen Partner für diesen Fall absichern will, kann eine Risikolebensversicherung (RLV) abschließen. Einige Kreditinstitute fordern die Police sogar beim Hauskauf von ihren Kreditnehmern ein. Das Prinzip: Wenn einer der beiden versicherten Schuldner stirbt, zahlt die Versicherung eine vorab vereinbarte Summe an den Hinterbliebenen aus. Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung sparen Versicherungsnehmer nichts an, die Leistungen fließen ausschließlich im Todesfall.

Entscheidende Faktoren: Alter und Gesundheit

Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt die Police jedem, der Verpflichtungen hat – seien es Kinder oder eben ein Hauskredit: „Sobald man finanziell für jemand anderen mitverantwortlich ist, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll.“ Gerade, weil sie erschwinglich ist, lohnt es sich hier nicht, zu geizen. Ein Beispiel: Die Mutter eines Kindes sichert sich für den Tod ihres Partners mit einer RLV ab und vereinbart eine Versicherungssumme von 200.000 Euro und eine Laufzeit von 25 Jahren. Ihr Partner ist 30 Jahre alt, Büroangestellter und Nichtraucher. Insgesamt wäre eine Police bereits ab rund sieben Euro pro Monat zu haben. Noch günstiger wird es, wenn Versicherte jährlich statt monatlich zahlen.

Gesundheitliche Aspekte spielen für die Höhe der Monatsbeiträge eine wichtige Rolle. Wer zum Beispiel raucht, eine schwere Vorerkrankung hat, gefährliche Hobbys wie Motorradfahren ausübt oder beispielsweise als Dachdecker arbeitet, zahlt oft entweder hohe Aufschläge oder wird von vornherein abgelehnt. Auf keinen Fall sollten Versicherte bei diesen Angaben tricksen. „Hier sind korrekte Angaben wichtig, damit die Versicherung im Schadenfall auch zahlt“, warnt Weidenbach. Ein weiterer Kostenfaktor ist das Alter. Je später man die Versicherung abschließt, desto teurer wird es. Es lohnt sich also, seine Angehörigen möglichst früh abzusichern.

Als Faustregel für die ideale Versicherungssumme nennen Experten drei bis fünf Bruttojahreslöhne. Verdient jemand 50.000 Euro im Jahr, sollte er also für den Schadensfall mit 150.000 bis 250.000 Euro kalkulieren. Allerdings hängt die passende Höhe der Versicherungssumme auch von der Lebenssituation ab und sollte individuell berechnet werden. Beim Absichern von Immobilienkrediten sollte mindestens die Darlehenssumme abgedeckt sein, rät Verbraucherschützerin Weidenbach. „Auch Beerdigungskosten, Ausbildungskosten für die Kinder und weitere laufende Kosten, etwa für ein Auto, sollten Versicherungsnehmer mitberechnen“, sagt sie. Im Zweifel sollte man besser zu großzügig als zu knapp kalkulieren.

Auf den Zweck achten

Wer möchte, kann vereinbaren, dass die Versicherungsleistung mit den Jahren weniger wird – parallel zur Restschuld bei der Bank. Parallel dazu sinken in der Regel auch die Monatsbeiträge. Allerdings sollten Paare Angebote vergleichen und schauen, ob sich die Ersparnis für sie wirklich lohnt. Ist der Preisunterschied nur gering, sollten sie die paar Euro im Monat für den linearen Tarif lieber drauflegen.

Bei der Laufzeit des Versicherungsvertrags sollten sich Paare genau überlegen, welchen Zweck die Risikolebensversicherung für sie erfüllen soll: Wer seine Familie nur so lange absichern will, bis das Haus abbezahlt ist, kann die Versicherung entsprechend nur für die Darlehenslaufzeit abschließen. Kann einer der beiden Partner seinen Lebensunterhalt oder die Ausbildungskosten für die Kinder aber auch nach Tilgung des Kredits nicht allein begleichen, lohnt sich eine längere Laufzeit. Weidenbach empfiehlt dann eine Absicherung bis zum 70. oder 75. Lebensjahr, mindestens aber bis Rentenbeginn. Bei einer längeren Laufzeit verteuert sich allerdings der Versicherungsbeitrag deutlich.

Einen Aspekt dürfen gerade unverheiratete Paare bei der RLV nicht außer Acht lassen: die Erbschaftsteuer. Die fällt bei ihnen nämlich schon ab einer Summe von 20.000 Euro an. Den Freibetrag von 500.000 Euro genießen sie im Gegensatz zu verheirateten Paaren nicht. Sie können die Steuer bei der RLV aber umgehen, indem sie eine sogenannte Überkreuzversicherung abschließen. Dabei ist der Versicherungsnehmer der Begünstigte im Todesfall, er bekommt also Geld, wenn sein Partner stirbt. Das Geld ist in diesem Fall kein Erbe, sondern eine Versicherungsleistung.

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