Entwarnung für alle Hausfinanzierer, die bis zur letzten Woche KfW-Anträge für ihre Neubauten oder Sanierungen gestellt haben: Zwar stoppte das Wirtschaftsministerium vorübergehend – und ab dem 24. Januar – sämtliche Förderprogramme. Somit war es nicht mehr möglich, neue Förderanträge für zinsgünstige KfW-Kredite zu stellen, Tilgungszuschüsse oder Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen. Nun aber einigten sich das Wirtschafts- und das Bauministerium darauf, zumindest die bisher eingegangenen Anträge dennoch durchzuwinken.
Zumindest dann, wenn sie den bisher gültigen Förderkriterien entsprechen, die bis einschließlich 24. Januar maßgeblich waren. Alle Bauherren und Sanierer also, die bereits einen solchen Antrag eingereicht hatten – aber noch keinen abschließenden Bescheid über die Finanzhilfen vom Bund erhielten – können aufatmen. Denn wenn ihr Immobilienprojekt den üblichen Standards entspricht, können sie nun damit rechnen, dass die Fördergelder wie geplant fließen. Selbst wenn ab sofort das Förderprogramm für den KfW-55-Standard eingestellt werden sollte. Damit ist auch zu rechnen, denn das KfW-55-Programm fördert inzwischen eine Energiesparstufe, die bei Neubauten längst zum gängigen Standard gehört. Deswegen war zuletzt quasi jeder Neubau förderberechtigt, was die Antragszahlen enorm in die Höhe schnellen ließ.
Rund 24.000 Förderanträge sind derzeit insgesamt in der Schwebe. Davon stammen 4000 Anträge von privaten Bauherren und die übrigen 20.000 von gewerblichen, also von Bauträgern. Es wäre also nicht unbedingt so gewesen, dass der Förderstopp zigtausend private Hausfinanzierer womöglich in die Verschuldung getrieben hätte, weil ihnen wichtige Finanzierungsquellen gefehlt hätten. Dieses Szenario aber hatten manche Kritiker vergangene Woche an die Wand gemalt.
Fördermittel für 2022 bereits ausgeschöpft
Ganz überraschend kommt die Entwarnung nicht – allerdings kam sie schneller als gedacht. Denn bereits letzte Woche beim Stopp der Förderprogramme teilte das Wirtschafts- und Bauministerium mit: Die sofortige Beendigung des Programms heiße nicht, dass nun gar keine Gelder mehr für diese Umbauten bewilligt würden. Sondern es werde zuerst einmal nur die Bearbeitung der vielen neuen Anträge auf Eis gelegt. Die Ministerien müssten sich dringend untereinander verständigen, woher weitere Mittel für die KfW-Fördertöpfe beschafft werden könnten. Denn die vielen Neuanträge seit Jahresbeginn hätten dazu geführt, dass die bereitstehenden Mittel für 2022 – die immerhin mehrere Milliarden betrugen – bereits jetzt ausgeschöpft seien. Das war schon nach Sichtung des Umfangs der neuen Anträge klar.
Nach gängiger Haushaltspolitik des Bundes dürfe die Regierung in solchen Fällen keine weiteren Anträge annehmen (mit denen ja die Zusagen von Fördermitteln verbunden sind), hieß es als Begründung. Sondern die zuständigen Stellen müssten zuerst neue Finanzmittel locker machen, um die Finanzierung der schwebenden Anträge zu sichern. Das ist nun offenbar gelungen. Schließlich fiel auch die jüngste Steuerschätzung für 2021 erheblich positiver aus als zuvor gedacht. Der Bund kann daher unverhofft über zusätzliche Milliarden an Steuermitteln verfügen.
Für die Betroffen heißt das nun: Über ihre Anträge wird in den kommenden Wochen entschieden, das soll laut Eigenaussage der Ministerien möglichst zügig geschehen. Sowohl die derzeitigen EH55- und auch die EH40-Anträge werden also wie gewohnt abgearbeitet und bewilligt.
Zudem soll das gesamte KfW-Förderprogramm nun reformiert und „neu ausgerichtet“ werden, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung von Bau- und Wirtschaftsministerium. Man darf daher davon ausgehen, dass künftig nur noch der strengere Energiestandard EH40 gefördert wird. Das bisherige EH55-Programm sollte ohnehin Ende Januar auslaufen. Mit dem plötzlichen Stopp am 24.1. hatten sich die Behörden zumindest noch ein paar weitere Anträge „erspart“, die sonst in der letztmöglichen Woche womöglich noch eingegangen wären.
Vielleicht wird mit der Neuordnung dann auch ein Hauptkritikpunkt an den KfW-Programmen ausgeräumt: Bisher belohnen die staatlichen Finanzhilfen nämlich vorwiegend die Bauherren von Neubauten, die nach gängigen Baustandards ohnehin schon sehr energieeffizient ausgestaltet sind. Dringend gefördert werden müssten dagegen die Millionen Bestandsimmobilien hierzulande, die aus älteren Baujahren stammen und meist noch Unmengen an Energie verheizen. Weil sie schlecht gedämmt sind, alte Fenster und uralte Heizungsanlagen haben. Gerade für die Besitzer solcher Immobilien nämlich bedeuten energetische Modernisierungen einen enormen finanziellen Aufwand, der sich auch durch die später eingesparten Energiekosten oft nicht trägt oder frühestens nach 30 Jahren amortisiert. Genau hier also bräuchten Sanierungswillige zusätzliche Anreize vom Staat, um diese Umbauten dennoch vorzunehmen.

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