Grundsteuer Soll ich vorsichtshalber dem Bescheid des Finanzamtes widersprechen?

Das Quartier am Westhafen in Frankfurt am Main
Das Quartier am Westhafen in Frankfurt am Main
© picture alliance / K-H Spremberg/Shotshop | K-H Spremberg
Lobbyvertreter raten Eigentümern, bei der Grundsteuer vorsichtshalber Einspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid des Finanzamts einzulegen. Gerechtfertigt ist der aber keineswegs immer

Wer zu den 75 Prozent der Grundstückseigentümer zählt, die ihre Steuererklärung für die neue Grundsteuer fristgerecht abgegeben haben, der kann bald mit einem Bescheid durch das Finanzamt rechnen. Die Behörden arbeiten seit Monaten Steuererklärungen ab und verschicken Briefe mit dem sogenannten Grundsteuerwert.

Parallel dazu raten Lobbyverbände wie Haus & Grund, Bund der Steuerzahler (BdSt) sowie Steuerberater, grundsätzlich Einspruch gegen den Grundsteuerwert-Bescheid des Finanzamts einzulegen. „Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes“, schreiben BdSt, Haus & Grund, Deutscher Steuerberaterverband und Deutsche Steuergewerkschaft (DStG).

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