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Energieeffizienz EU-Pflicht zur Gebäudesanierung: Was auf Hausbesitzer zukommt

Wärmedämmung: Ein Haus wird energetisch saniert
Wärmedämmung: Ein Haus wird energetisch saniert
© dpa
Das EU-Parlament will, dass Wohngebäude in der EU bis 2033 aufwendig energetisch saniert werden sollen. Die Verhandlungen laufen noch, aber potentiell betroffen sind auch Millionen Hausbesitzer in Deutschland

Erst bekräftigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vergangene Woche, dass ab 2024 keine Öl-und Gasheizungen mehr verbaut werden dürfen und sie ab 2045 verboten werden. Am Dienstag beschloss das Europa-Parlament nun, dass Immobilieneigentümer ihre Häuser energetisch sanieren sollen. Es scheint so, als stünden Hausbesitzerinnen und -besitzer nun in vorderster Front im Kampf gegen den Klimawandel.   

Denn die Verordnung kommt vor allem, damit Deutschland und die EU ihre Klimaziele erreichen können. Die EU will bis 2050 klimaneutral sein, Deutschland bis 2045 und ohne signifikante Energieeinsparungen im Gebäudesektor ist das nicht zu schaffen. Knapp 48 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU stammen von Gebäuden. Um die Emissionen zu verringern, sollen Hausbesitzer also Fenster erneuern, das Dach dämmen oder eine Solaranlage anschaffen.  

Konkret sehen die Pläne der EU vor, dass bestehende Wohngebäude bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden und bis 2033 auf den Standard D. Unbewohnte Gebäude sollen bis 2027 auf den Energieeffizienzstandard E saniert werden und spätestens bis 2033 auf den Standard D.

Um das zu schaffen, sollen Eigentümer nach den Plänen des EU-Parlaments auch vermehrt auf erneuerbare Energien setzen: Ältere Gebäude sollen ab 2032 mit Solaranlagen ausgestattet werden, wenn größere Renovierung stattfinden. Für Neubauten sind die Pläne sogar noch ambitionierter: Neue Immobilien sollen ab 2028 kein CO2 mehr ausstoßen dürfen, öffentliche Gebäude sogar schon ab 2026. Neue Gebäude müssen außerdem ab 2028 mit Solaranlagen ausgestattet sein, sofern das technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist.  

Hohe Kosten, aber auch Förderungen 

Lobbyverbände wie der Eigentümerverband Haus & Grund wettern gegen die geplante Neuregelung – und finden damit Anklang bei Abgeordneten von CDU und FDP. Die Hoffnung der Kritiker ist, dass das Gesetz in den kommenden Wochen noch abgeschwächt wird. Denn es muss noch mit den Mitgliedstaaten finalisiert und ein Kompromiss gefunden werden, damit es in Kraft treten kann.

Die Fronten scheinen schon jetzt klar: „Das ist Politik aus dem Wolkenkuckucksheim. Das ist weder bezahlbar noch umsetzbar“, beklagte Haus&Grund-Verbandschef Kai Warnecke bereits gegenüber „Bild“. Der Verband schätzt die Kosten für die Renovierungen auf zwischen 15.000 und 100.000 Euro pro Wohneinheit. Auch CDU/CSU- und FDP-Abgeordnete führen etwaige hohe Mehrkosten als Argument gegen das Gesetz an, während Politiker von Grünen und SPD die Änderung größtenteils begrüßen. Sie beschwichtigen und verweisen auf Ausnahmen, die die Regierungen für bestimmte Gebäude schaffen könnten.

Den Vorschlag für eine neue Gebäuderichtlinie hatte 2021 die EU-Kommission unter Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegt. Das Gesetz ist Teil des „Fit for 55“-Programms, dem EU-Gesetzespaket zur Umsetzung der Klimaziele.

Die staatliche Förderbank KfW rechnet für Deutschland damit, dass die Kosten für die klimafreundliche Sanierung insgesamt rund 254 Mrd. Euro betragen könnten. Wie hoch die Kosten für einzelne Hausbesitzer wirklich ausfallen werden, ist noch nicht klar. Es wird größtenteils vom Sanierungsstatus der Häuser abhängen. Aber auch die künftigen Energiepreise könnten, wenn sie steigen, einige Sanierungsmaßnahmen ökonomisch sinnvoll machen.

Hausbesitzer können außerdem auf Förderungen vom Staat hoffen, auch wenn noch nicht feststeht, wie diese genau ausgestaltet werden. Die EU-Kommission hatte Ende 2021 geplant, dass bis 2030 insgesamt 150 Mrd. Euro an EU-Geldern für Förderprogramme der Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden sollen.  

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