Fast ein Viertel ihrer CO2-Emissionen verursachen Menschen in Deutschland in den Bereichen Wohnen und Energie. Das zeigt der CO2-Rechner des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2023. Besonders alte und schlecht isolierte Häuser haben viel Sparpotenzial. Dieses zu nutzen schont nicht nur das Ökosystem, sondern schmälert zusätzlich die monatlichen Kosten für Heizung und Stom. Auch beim Verkauf erzielen energieeffiziente Immobilien bis zu 33 Prozent höhere Marktpreise. Aber energetische Sanierung ist teuer: PV-Anlagen kosten schnell an die 18.000 Euro, für Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe müssen Immobilieneigentümer gut 28.000 Euro hinlegen.
Nicht alle mit Eigentum können solche Summen aus ihrem Ersparten zahlen, und Kredite sind teuer. Die gute Nachricht: Die Bundesregierung fördert die energetische Sanierung im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Zusätzliche Mittel kommen von den Bundesländern. Folgende Initiativen sollten Eigentümerinnen und Eigentümer kennen.
Bis zu 70 Prozent der neuen Heizung zahlt der Staat
Eine alte Heizung zählt zu den größten Energiefressern im Haushalt. Die Förderung für eine neue Heizung können Immobilienbesitzer und -besitzerinnen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die KfW bezuschusst den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung mit bis zu 23.500 Euro. Förderfähig sind solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige und andere Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren.
Die Förderung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer Grundförderung, einem Klimageschwindigkeitsbonus für Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, und einem Einkommensbonus. Letzteren gibt es bei einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Die KfW bezuschusst insgesamt maximal 70 Prozent der Gesamtkosten.
Bislang gilt die Heizungsförderung ausschließlich für selbst bewohntes Eigentum. Ab Mai 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und ab August dieses Jahres auch Eigentümer von vermieteten Immobilien den Zuschuss beantragen.
15 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle
Eine weitere Anlaufstelle für Förderzuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Amt unterstützt Maßnahmen an der Gebäudehülle, also etwa das Dämmen von Außenwänden oder Dachflächen oder wenn Sanierungsprofis Haustüren und Fenster ersetzen.
Förderfähig sind auch raumlufttechnische Anlagen, ebenso wie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, also den Austausch einer Heizungspumpe. Das BAFA fördert alle individuellen Maßnahmen mit jeweils 15 Prozent Kostenerstattung. Zusätzlich können Eigentümer einen 5-prozentigen Bonus über einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragen. Das ist eine Sanierungsstrategie, die Eigentümer zusammen mit einem Energieberater festlegen.
Für PV-Anlagen gibt es derzeit keine bundesweite Förderung. Die KfW bietet lediglich einen Erneuerbare-Energie-Kredit, der mit einem Zins von mindestens 5,21 Prozent relativ teuer ist. Einzelne Städte unterstützen den Ausbau Erneuerbaren mit selbst aufgelegten Programmen.
Bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen
Energetische Maßnahmen an selbst genutztem Eigentum fördert das Finanzamt. Eigentümerinnen können 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre steuerlich geltend machen, maximal sind 40.000 je Wohneinheit abzugsfähig.
Wer einen Förderantrag bewilligt bekommt, kann außerdem bei der KfW einen Ergänzungskredit für den Umbau beantragen. Dieser sieht zwar keine direkte Förderung vor, bietet aber einen vergünstigten Förderkredit für bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderbank rechnet vor: Bei einer Kreditsumme von 120.000 Euro, einer Kreditlaufzeit von 25 Jahren, drei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung, beläuft sich der effektive Jahreszins auf etwa 2,06 Prozent. Das ist deutlich unter Marktniveau.
Bei besonders großen Sanierungsmaßnahmen kann es sich außerdem lohnen, die Immobilie als sogenanntes Energieeffizienz-Haus qualifizieren zu lassen. Die geplante Sanierung muss dann die Emissionen der Immobilie im Vergleich zu einem Referenzgebäude reduzieren. Dafür bezuschusst die KfW Kredite bis maximal 150.000 Euro mit zwischen 5 und 25 Prozent.
Allein geht es kaum
Es gibt gleich mehrere Anlaufstellen, die Eigentümerinnen und Eigentümer durch den deutschen Förderdschungel navigieren. Beginnen können Sanierungswillige bei den Verbraucherzentralen: Das Fördernavi der Verbraucherzentrale NRW gibt zum Beispiel einen guten Überblick über bundesweite wie auch regionale Programme.
Eine gute Idee sind außerdem Energieberater. Sie stellen sicher, dass die Antragstellung klappt, und sie sind bei vielen Programmen ohnehin vorgesehen. Die Kosten für eine Energieberatung kann zum Großteil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernehmen.