Anzeige
Anzeige

Leserfrage Wo muss ich eine Erbschaft aus dem Ausland versteuern?

Wer erbt, sollte eine Erbschaftsteuerklärung abgeben
Wer erbt, sollte eine Erbschaftsteuerklärung abgeben
© dpa
Meine Mutter hat im Ausland gelebt und ist dort gestorben. Muss ich ihr Erbe in ihrer Wahlheimat oder in Deutschland versteuern?

Wenn der Hauptwohnsitz des Erben in Deutschland liegt, muss das Erbe grundsätzlich auch in Deutschland versteuert werden. Zusätzlich können Steuern im Ausland anfallen – was sich dann wiederum auf die Besteuerung in Deutschland auswirkt.

Unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen zahlen Erben hierzulande je nach Steuerklasse und Höhe des vermachten Vermögens zwischen sieben und 50 Prozent Steuern. Dabei gelten Freibeträge: Für Ehepartner sind Erbschaften von bis zu 500.000 Euro steuerfrei, für Kinder sind es bis zu 400.000 Euro. „Unabhängig von der Höhe sind Erben verpflichtet, das Vermögen beim Finanzamt anzuzeigen“, erklärt Rudolf Pauli, Steuerexperte beim Wirtschaftsprüfer Deloitte.

Bei Auslandserbschaften ist die Lage komplizierter. Oft lohnt hier ein Steuerberater. Der Grund: Erben müssen das hinterlassene Vermögen in der Regel zunächst in dem Land versteuern, in dem der Verstorbene gelebt hat. Das wird gerade bei mehreren Erben komplex.

Die Erbschaftsteuer im Ausland muss der deutschen ähneln

Die im Ausland gezahlte Steuer können Erben allerdings grundsätzlich auf die deutsche Erbschaftsteuer anrechnen lassen. Wer beispielsweise hierzulande 100.000 Euro Steuern zahlen müsste, aber bereits 60.000 Euro im Ausland gezahlt hat, muss dem deutschen Finanzamt nur noch 40.000 Euro überweisen.

In der Praxis kann das aber kompliziert werden: „Während Erben Immobilien beim heimischen Finanzamt oft problemlos anrechnen lassen können, kann es bei Konten oder Wertpapierdepots Probleme geben“, warnt Jan-Hendrik Frank, Fachanwalt für Erbrecht in Berlin.

Zudem muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Die im Ausland erhobene Steuer muss der deutschen Erbschaftsteuer ähneln. Ist das nicht der Fall, wie es der Bundesfinanzhof als oberstes Finanzgericht etwa im Fall der kanadischen Capital Gains Tax entschieden hat (Az. II R 13/92), müssen Erben die reguläre deutsche Erbschaftsteuer zahlen.

In Schweden wurde die Erbschaftsteuer abgeschafft

Einfacher ist es bei Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften abgeschlossen hat. Derzeit sind das jedoch nur wenige Länder: die USA, Griechenland, Frankreich, Dänemark und die Schweiz. Die Abkommen vermeiden, dass zweimal der volle Steuersatz gezahlt werden muss. Sie ermöglichen es Erben, alle ausländischen Vermögensgegenstände beim hiesigen Finanzamt anrechnen zu lassen – also auch Konten und Wertpapiere. „In manchen Fällen fallen sogar gar keine Steuern im Ausland an“, sagt Anwalt Frank. Die Vereinigten Staaten etwa dürfen US-amerikanische Depots, die Deutsche an hiesige Familienmitglieder vererben, nicht besteuern.

Am simpelsten liegt der Fall bei Ländern wie Schweden, wo die Erbschaftsteuer abgeschafft ist: Mit der Zahlung an das deutsche Finanzamt ist die Steuerschuld beglichen.

Fragen zu Ihren privaten Finanzen? Capital wählt jeden Monat ein Thema aus – und gibt Antworten. Schicken Sie den Experten der Capital-Redaktion Ihre Frage zu Geld, Recht, Steuern, Versicherung oder Vorsorge: geldwert@capital.de

Mehr zum Thema

Neueste Artikel

VG-Wort Pixel