Die Causa Wirecard ist seit gestern um eine Überraschung reicher - die Finanzaufsicht Bafin verhängte am frühen Montagmorgen ein umfassendes Leerverkaufsverbot für die Aktien des Bezahldienstleisters. Das heißt, es ist nicht länger möglich, sich Aktien des Dax-Mitglieds zu leihen, sie am Markt zu verkaufen und damit auf fallende Kurse zu setzen.
Das ist ein in vielerlei Hinsicht ein bemerkenswerter - und leider auch besorgniserregender Vorgang. Denn die Finanzaufsicht verbietet nicht einfach die Wirecard-Leerverkäufe, sondern liefert eine ausführliche Begründung dazu, die sich hier nachlesen lässt: Demnach beruft sich die Aufsicht darauf, dass die Ereignisse oder Entwicklungen eine „ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland“ darstellen können. Ferner zitiert die Bafin „negative Presseberichte“, die zeitlich zusammenfielen mit verstärkten Netto-Leerverkaufspositionen und mit einer damit einhergehenden „starken Volatilität der Aktie der Wirecard AG“. Damit nimmt die Bafin Bezug auf drei kritische Artikel in der „Financial Times“ über mögliche Governance-Probleme einer asiatischen Tochter, deren Klärung noch aussteht.
Die Volatilität von Wirecard als eine „ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität“? Entweder liegen der Bafin hier erheblich mehr Informationen vor, als sie veröffentlicht. Oder sie leistet sowohl dem Kapitalmarkt als auch Wirecard einen Bärendienst. Seit dem ersten kritischen Artikel der „Financial Times“ ist der Deutsche Aktienindex Dax ein gutes Prozent geklettert. Der Vorstandschef selbst hat berichtet, die Nachrichtenlage habe keinen negativen Einfluss auf das operative Geschäft gehabt.
Missverständnisse über Leerverkäufe
Wenn drei kritische (und bislang nicht widerlegte) Artikel der „Financial Times“ sowie das Auftreten von Leerverkäufern eine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellen, ist das ein Grund, von einer Investition in Aktien im Allgemeinen und Wirecard im besonderen abzusehen. Das gilt um so mehr, als dass sich Wirecard 2016 einer viel perfideren, da anonymen Attacke ausgesetzt sah und erheblich mehr Aktien leer verkauft waren als zuletzt - und die Deutsche-Bank-Aktie trotz der 1,5 Billionen Bilanzsumme in ihren finstersten Tagen vor gut zwei Jahren weiter munter leer verkauft werden durfte.
Die wissenschaftliche Literatur zu Leerverkaufsverboten fällt zudem recht deutlich aus: Sie haben in der Vergangenheit weder dazu beigetragen, Volatilität einzudämmen noch Crashs zu verhindern. Besonders „geschützte“ Werte laufen nicht besser, und nein, Leerverkaufsverbote tragen auch nicht dazu bei, mögliche „Todesspiralen“ zu verhindern, weil womöglich fallende Kursen Solvabilitätsprobleme suggerieren. Hier ist ein aktuelles Papier des „European Systemic Risk Boards“ dazu, das konkludiert, „Verbote von Leerverkäufen tendieren dazu, mit höherer Pleitewahrscheinlichkeit und stärkeren Kursverlusten zu korrelieren“. Der Grund? „Der Markt könnte das Verbot als Signal deuten, dass Regulierer über noch mehr negative Informationen über die Solvenz haben als die Öffentlichkeit“. Kurz: eine Maßnahme, die eigentlich Vertrauen herstellen soll, leistet in der Praxis oft das Gegenteil.
Man kennt das auch aus anderen Lebensbereichen: Sobald Fußballtrainern oder Politikern öffentlich das volle Vertrauen ausgesprochen wird und Entlassungsgerüchte dementiert werden, wird es meistens eng für die Betroffenen. Entsprechend wird auch ein Wertpapier, das durch die Aufsicht besonders geschützt werden muss, als weniger wertig wahrgenommen. Etwas überspitzt formulierte es ein US-Marktkommentator am Montag, laut dem solche Leerverkaufsverbote einer ganzseitigen Werbeanzeige entsprächen, doch bitte Wirecard leer zu verkaufen.
Was weiß die Bafin?
Dieser Aspekt des „Leerverkaufs“ ist wichtig, denn in die Wahrnehmung hat sich inzwischen ein Bild von Leerverkäufern eingeschlichen, die - womöglich mit illegal erworbenen Informationen - die Kurse an sich gesunder Unternehmen unter Druck setzen. Das ist genauso ein Zerrbild wie die Vorstellung, „der Markt“ regele alles, indem man Spekulanten walten lasse.
Anders, als die Intuition nahelegt, ist es nicht hilfreich, Leerverkäufe schlicht zu verbieten. In Kapitalmärkten, wo Leerverkäufe per se verboten sind, ist die Volatilität eben nicht geringer, sondern ist das Auftreten extremer Ereignisse höher.
Es ist aber nicht der einzige Aspekt, der in dem gestrigen Leerverkaufsverbot zumindest verwundert. Schon alleine der Verweis auf die Presseberichte lässt sich - obschon die Bafin dies dementiert - nicht anders deuten als eine Parteinahme in einem Fall, dessen Klärung noch offen ist: Hat es Fehlverhalten bei Wirecard gegeben? Wurde es nicht hinreichend sanktioniert? Hat die interne Aufsicht versagt?
Und hat, dieser Vorwurf steht im Raum, ein Redakteur der „Financial Times“ Informationen über die Veröffentlichung seines kritischen Artikels vorab an Spekulanten heraus gegeben? Genau das legen auch die „Leaks“ nahe in Ermittlerkreisen, laut denen es eine belastende Zeugenaussage gebe und bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei - mithin also ein Tatverdacht besteht.
Merkwürdig nur, dass die beschuldigte „Financial Times“ am Montag erklärte, weder die Bafin noch die Ermittler hätten überhaupt Kontakt zu ihr aufgenommen und sie weiter zu ihrer Berichterstattung steht. Merkwürdig auch, dass Verfahren und Ermittlungen wegen Marktmanipulation oder gar Insiderhandel in der Regel eher Jahre denn Tage dauern, ehe belastbare Ergebnisse oder gar eines der (sehr seltenen) Urteile vorliegen. Der Verdacht liegt nahe, dass der ganze Fall bereits einen "Spin" bekommt (um das böse Wort der Vorverurteilung zu vermeiden), ehe die Ermittlungen überhaupt richtig angelaufen sind: Wirecard, umgeben von Leuten, die es böse mit Unternehmen und Aktienkurs meinen. Im Jahr 2017 standen 62 neuen Insider-Untersuchungen und 42 abgeschlossenen Insiderverfahren insgesamt vier Verurteilungen gegenüber.
Im ganzen Fall Wirecard gilt weiter, dass er fast nur Verlierer kennt - und der Kreis möglicher Verlierer ist in den letzten Tagen nochmals größer geworden, um nicht weniger als die Finanzaufsicht Bafin, die mit hohen Einsätzen agiert. Und die Anleger haben eine Frage mehr: Was weiß die Bafin, was die Öffentlichkeit nicht weiß, dass sie in dem Fall die Finanzstabilität gefährdet sieht?