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Vorsorge Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Symbolbild Altersvorsorge
Symbolbild Altersvorsorge
© IMAGO / Bihlmayerfotografie
Um für das Alter vorzusorgen, bauen viele Arbeitnehmer über ihren Chef eine Betriebsrente auf. Doch die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nicht für jeden

Der demografische Wandel fordert seinen Tribut an der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf immer mehr Rentenbezieher kommen immer weniger Beitragszahler. Daher ist es wichtig, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Eine Möglichkeit: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei baut der Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber eine Zusatzrente auf, also zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung und etwaigen privaten Vorsorgeverträgen. Mit der Hilfe des Chefs für die eigene Rente sparen, hört sich erstmal verlockend an. Ob sich eine bAV wirklich lohnt, hängt allerdings von zahlreichen Faktoren ab. Allgemein gilt: Je höher der bezuschusste Arbeitgeberanteil, desto lohnenswerter ist das bAV-Modell.

Übergeordnet unterscheidet man zwischen der arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten bAV. Im arbeitgeberfinanzierten Modell spart das Unternehmen Vermögen via Renten- oder Lebensversicherungen für seine Mitarbeiter an, um ihnen später eine Betriebsrente auszuzahlen. Vor allem größere Unternehmen locken mit arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten, um Fachkräfte langfristig zu halten. „Finanziert der Arbeitgeber die bAV alleine, lohnt sie sich immer“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Die spätere Rente ist zwar Steuer- und Sozialabgabepflichtig, aber lohnt sich in diesem Fall ganz nach dem Sprichwort: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.

Weitaus verbreiteter sind allerdings baV-Modelle, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einzahlen. Seit 2002 besitzen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei bezahlen Arbeitnehmer ihren Anteil aus dem Bruttolohn. Wichtig hierfür ist die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von aktuell 7050 Euro pro Monat. Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine Sozialabgaben an. Sozialversicherungsfrei sind demnach 284 Euro pro Monat.  Steuerfrei sind sogar acht Prozent beziehungsweise 564 Euro.

Steuern nicht vergessen

Die spätere Betriebsrente müssen Sparer aber dennoch versteuern. Damit lohnt sich eine bAV nur dann, wenn die heutigen Ersparnisse an Steuern und Abgaben die späteren Abzüge übersteigen. Stiefermann weist allerdings darauf hin: „Durch die geringere Steuerlast im Alter und die wegfallenden Sozialabgaben wie Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ergibt sich oftmals ein positiver Effekt.“

Der Gesetzgeber hat zuletzt noch einmal nachjustiert: Zum einen zahlen Betriebsrentner seit 2020 auf die ersten 160 Euro der monatlichen Betriebsrente keine Sozialabgaben, was sich besonders positiv auf geringe Renten auswirkt. Zum anderen muss der Arbeitgeber seit Anfang dieses Jahres mindestens 15 Prozent auf die eingezahlten Beiträge bezuschussen. Übrigens bietet das Modell auch dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile: Da der Zuschuss des Mitarbeiters vom Bruttogehalt abgeht, spart der Arbeitgeber bei jedem eingezahlten Euro rund 20 Cent Sozialversicherungsabgaben. Gibt er die gesamten eingesparten Lohnnebenkosten weiter, kann er also schon 20 Prozent bezuschussen. „Es lohnt sich, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob nicht ein höherer Zuschuss als die gesetzlich festgelegten 15 Prozent drin ist“, rät Stiefermann.

Da der Arbeitgeber schlussendlich für die bAV haftet, obliegt ihm das Recht, die entsprechenden Produkte auszuwählen. Gibt es keine firmeneigenen Vorsorgewerke, schließt der Arbeitgeber die Verträge mit externen Lebens- oder Rentenversicherern ab. „Wenn große Arbeitgeber oder ganze Branchen Gruppenkonditionen für ihre Arbeitnehmer verhandeln, stimmen Preis und Leistung der bAV-Tarife regelmäßig“, sagt der Experte. Kleinere Unternehmen nehmen klarerweise nur eine relativ geringe Anzahl an Verträgen ab, sodass Verwaltungsgebühren oder Abschlusskosten der Tarife häufig teurer sind. Arbeitnehmern rät Stiefermann: „Um ein Gefühl für die unterschiedlichen Verträge zu bekommen, lohnt sich ein Blick in Zeitschriften wie Finanztest oder Öko-Test, die die unterschiedlichen Tarife immer wieder vergleichen.“ So bieten zum Beispiel einige Verträge neben der Sparfunktion auch Invaliditätsabsicherungen oder Hinterbliebenenversorgung an.

Einbußen bei der gesetzlichen Rente

Was bAV-Sparer unbedingt berücksichtigen müssen: Die Entgeltumwandlung reduziert ihre Sozialversicherungsbeiträge. Das bedeutet: Gesetzliche Rentenansprüche oder Ansprüche auf Kranken-, Eltern-, und Arbeitslosengeld fallen geringer aus. Bevor Arbeitnehmer also einen bAV-Vertrag eingehen, sollten sie prüfen, wie hoch der gesetzliche Rentenverlust durch die geringere monatliche Einzahlung ist. Hierfür vergleichen Interessierte ihren gesetzlichen Rentenanspruch mit und ohne bAV-Zahlungen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert in Beratungsgesprächen über die individuellen Auswirkungen.

Auch für Arbeitnehmer, die häufig den Job wechseln, lohnt sich eine bAV oft nicht. „bAV-Verträge in den neuen Job mitzunehmen, gestaltet sich mitunter schwierig“, warnt Stiefermann. Denn der neue Arbeitgeber besitzt womöglich andere bAV-Verträge und übernimmt fremde in der Regel nicht. Zwar kann man selbst weiter in die bAV einzahlen. Doch ohne den Arbeitgeberzuschuss rentiert sich das oftmals nicht. Gleichzeitig in mehrere bAV-Verträge einzuzahlen, mündet in steigenden Verwaltungskosten, die den Spareffekt zunichtemachen.

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