Eine Klausel der Allianz zur fondsgebundenen Riester-Rente ist unwirksam, entschied ein Gericht. Das Urteil ist potenziell für alle Riester-Kunden wichtig
Es ist nur eine kleine Zahl, irgendwo auf der rechten Seite in den jährlichen Abrechnungsunterlagen. Deshalb wird sie gern übersehen. Dabei hat sie eine große Wirkung: Mit dem sogenannten Rentenfaktor können Versicherte berechnen, wie viel Geld sie später einmal aus ihrer Rentenversicherung erhalten werden. Bei fondsgebundenen Verträgen wie Riesterrenten ist das einer der wenigen Anhaltspunkte dafür, was die Police abwerfen könnte. Und gerade weil diese Zahl so unauffällig in den Unterlagen steht, bemerken viele Versicherte nicht, wenn der Versicherer sie im Laufe der Zeit stutzt. So hat es die Allianz getan, bereits mehrfach.