Bei wem derzeit ein Brief vom Finanzamt eintrudelt, sollte ganz genau hinschauen. Denn aktuell tauchen vermehrt gefälschte Steuerbescheide auf. Davor warnt die hessische Finanzverwaltung. Dabei versenden Kriminelle im Namen verschiedener Finanzämter gefälschte Steuerbescheide per Post an Bürgerinnen und Bürger.
Die Abzocke ist kein rein hessisches Problem. Auch in anderen Bundesländer sind gefälschte Steuerbescheide im Umlauf, etwa in Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen.
In diesen vermeintlichen Bescheiden werden die Empfänger aufgefordert, Geldbeträge an eine im Schreiben angegebene Bankverbindung zu überweisen. Wer dem nachkommt, begleicht allerdings keine Steuern beim Finanzamt, sondern schickt Geld an Kriminelle. Neu an der Masche sei, dass die Betrüger keine elektronische Kommunikation zum Beispiel per E-Mail verwenden, sondern die gefälschten Steuerbescheide mit der klassischen Briefpost versenden, informiert die Finanzverwaltung Niedersachsen auf ihrer Webseite.
„Besorgniserregende Entwicklung“
Für die hessische Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling sind sie gefälschten Steuerbescheide eine besorgniserregende Entwicklung. Sie zeige, „wie kreativ Betrügerinnen und Betrüger sind, wenn es darum geht, Menschen zu täuschen“. Die Betrugsmasche könne bei Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erheblichen finanziellen Schaden verursachen.
Auf dem Spiel steht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung. Denn auf den ersten Blick sehen die Bescheide „täuschend echt“ aus, warnt die Oberfinanzdirektion in Frankfurt. Allerdings könne man den Schwindel anhand einiger Auffälligkeiten entlarven. Oft seien entscheidende Angaben fehlerhaft oder fehlten ganz. Die hessische Finanzverwaltung berichtet etwa von Fällen, in denen auf den Fake-Bescheiden keine Steuernummer angegeben war.
So erkennen Steuerpflichtige einen Betrug
Wachsam sollten vor allem diejenigen sein, die einen Steuerbescheid erhalten, obwohl sie mit keinem rechnen. Weitere Hinweise, die für eine versuchte Abzocke sprechen: Schriftart oder Layout können in den gefälschten Schreiben anders aussehen als gewohnt. Außerdem verwenden Kriminelle häufig Fachbegriffe und rechtliche Formulierungen ungenau oder fehlerhaft. Das kann für Steuerlaien allerdings schlecht erkennbar sein.
Leichter fällt es, die angegebenen Steueridentifikationsnummer zu überprüfen. Das ist eine individuelle 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt und sich auch nicht durch Umzug, eine Namensänderung, Heirat oder Scheidung ändert. Bei einem echten Bescheid sollte die Zahlenreihe korrekt und eindeutig sein. Wer sichergehen will, gleicht die Nummer mit dem letzten, eindeutig echten Steuerbescheid vom Finanzamt oder der Lohnbescheinigung des Arbeitgebers ab – diese Dokumente enthalten die steuerliche Identifikationsnummer ebenfalls.
Bankverbindung vom Finanzamt entscheidet
Ob Fälschung oder nicht, können Empfänger zweifelhafter Steuerbescheide manchmal auch an der Absenderadresse erkennen. Ein offizieller Bescheid sollte von einer anerkannten Finanzbehörde stammen. Das sächsische Landesamt für Steuern und Finanzen weist darauf hin, dass Steuerbescheide immer vom örtlich zuständigen Finanzamt kommen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der veranlagten Person. Bei Fälschungen, die in Sachsen aufgetaucht sind, waren die vermeintlichen Absender teils Finanzämter, die für die Bearbeitung der Steuererklärung gar nicht zuständig sind.
Spätestens die im vermeintlichen Bescheid angegebene Bankverbindung verrät, ob das Schreiben von Kriminellen stammt. Jedes Finanzamt in Deutschland sollte die zutreffende Kontonummer auf seiner Webseite angegeben haben. Hier lohnt sich ein Abgleich besonders.
Wer vermutet, einen gefälschten Steuerbescheid in der Hand zu halten, sollte sich an sein zuständiges Finanzamt wenden. Wichtig: Nicht die im fraglichen Bescheid angegebenen Telefonnummer wählen. Auch die könnte gefälscht sein und Anrufer direkt an die Strippe der Abzocker bringen. Besser die offiziellen Kontaktdaten auf der Homepage des richtigen Finanzamts nachschauen und nutzen. Bestätigt die zuständige Behörde, dass es sich um einen Fake-Bescheid handelt, sollte man den Betrugsversuch bei der Polizei anzeigen.