Die Debatte um die Sozialversicherungen ist in vollem Gange. Was und wie viel Sozialstaat können wir uns noch leisten? Ein Blick in die Zahlen zeigt die Potenziale
Die Bundesrepublik ist ein Sozialstaat. So ist es verfassungsmäßig festgelegt. Der Staat organisiert dazu Versicherungen für einige Risiken des Lebens: Arbeitslosigkeit etwa, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Altersarmut. Bezahlt werden die Leistungen dieser Versicherungen von nahezu allen: im Grundsatz je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Unternehmen. Betroffene erhalten Hilfe von jenen, die gerade nicht betroffen sind – eine soziale Errungenschaft der vergangenen 150 Jahre.