Das Landgericht Köln hat sich hinter einen Verbraucher gestellt: Der Versicherer kappte wegen der Niedrigzinsen einige Vertragszusagen in seinem Riester-Vertrag im Nachhinein. Die entsprechenden Klauseln sind unwirksam, entschied das Gericht
Mit diesem Urteil wird es nun spannend für sehr viele Riester-Renten-Sparer. Denn sehr viele Kunden haben ähnliche Briefe erhalten wie jener Kunde, der deswegen seine Versicherung verklagte: Die Zurich hatte einem Kunden mit fondsgebundener Riester-Rentenpolice im Jahr 2017 mitgeteilt, sie müsse nunmehr den Rentenfaktor kürzen. Dieser Faktor war beim Vertragsabschluss 2006 mit rund 37 beziffert worden und änderte sich nun auf 28. Die Versicherung kürzte ihm damit also die spätere Rente.