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Leserfrage Lassen sich Komplettverluste aus Wertpapieren steuerlich absetzen?

Börsencrash: Weltweit sind im März die Kurse an den Aktienmärkten abgestürzt
Börsencrash: Weltweit sind im März die Kurse an den Aktienmärkten abgestürzt
© dpa
Ich habe mit Wertpapieren größere Verluste gemacht. Und will sie steuerlich absetzen. Stimmt es, dass das gar nicht mehr geht?

Die neuen Steuerregeln haben mehr zur Verwirrung beigetragen als zur Klarheit. Ende letzten Jahres beschloss der Gesetzgeber kurz vor Weihnachten: Anleger können Totalverluste aus Kapitalanlagen seit dem 1. Januar 2020 nur noch begrenzt steuerlich absetzen, nämlich nur noch bis zu 10.000 Euro pro Jahr. Verbuchen sie also „uneinbringliche Kapitalforderungen“, weil Darlehen und Anleihen nicht zurückgezahlt werden, oder durch „wertlos ausgebuchte Wirtschaftsgüter und vergleichbare Ausfälle“, so seien diese nicht mehr uneingeschränkt berücksichtigungsfähig – also absetzbar.

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