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Urlaub In diesen Fällen lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung

Viele Hotels haben einen Arzt, der an bestimmten Tagen anwesend ist. Doch Achtung: Nicht jede Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt
Viele Hotels haben einen Arzt, der an bestimmten Tagen anwesend ist. Doch Achtung: Nicht jede Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt
© IMAGO/Waldmüller
Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen Behandlungen im EU-Ausland und in einigen Partnerländern – aber längst nicht alle. Wer auf Reisen und auf Nummer sicher gehen möchte, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen

Es gibt viele Wege, wie der lang ersehnte Urlaub ein jähes Ende finden kann: Manchmal reicht schon das Abendessen im Fischlokal am Hafen Nizzas, und am nächsten Tag hängt man mit einer Lebensmittelvergiftung über der Hoteltoilette. Die etwas überambitionierte Fahrradtour in der Toskana endet mit einer Zerrung, der umgeknickte Fuß beim Abendspaziergang in Marrakesch führt zum Bänderriss. Der Insektenbiss im südamerikanischen Dschungel fesselt einen tagelang ans Bett.

Acht Prozent der Deutschen haben sich im diesjährigen Sommerurlaub verletzt oder sind krank geworden. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Forschungsinstituts Forsa im Auftrag der Krankenversicherung DAK-Gesundheit. Grundsätzlich gilt: Wer Deutschland verlässt, zahlt die Behandlung selbst. Ausnahmen gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU) und in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen: Das sind Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Israel, Tunesien und die Türkei. Dort übernimmt die gesetzliche, deutsche Krankenversicherung die Behandlungskosten – aber auch nicht immer vollumfänglich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt besser eine Auslandskrankenversicherung ab – auch für Reisen innerhalb Europas.

Denn die Gesetzliche erstattet nur, was auch die Bürger des Urlaubslandes von der dortigen Krankenversicherung zurückbekommen. Das Problem: Viele Behandlungen, die in Deutschland Kassenleistungen wären, sind im europäischen Ausland Privatleistungen. In einigen Länder ist es zudem üblich, der Praxis oder dem Krankenhaus einen Eigenanteil zu zahlen, der ebenfalls nicht erstattet wird. Privatversicherte sind da bessergestellt: Ihr Versicherungsschutz gilt meist in vollem Umfang innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sowie in einigen Fällen selbst außerhalb davon für ein bis drei Monate.

Kreditkartenanbieter sichern häufig mit ab

Die scheinbar einfachste Lösung ist der Versicherungsschutz über Kreditkarten, die oft eine Auslandskrankenversicherung mit anbieten. Doch der Teufel steckt im Detail, warnt Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Tendenziell, aber nicht notwendigerweise, haben solche Auslandskrankenversicherungen ein eher eingeschränktes Leistungsniveau“, sagt der Experte. Daher sollten Verbraucher vor Reiseantritt stets die Vertragsdetails prüfen.

Eine klassische, separate Auslandskrankenversicherung übernimmt je nach Konditionen die vollen Kosten für Behandlungen im Ausland. „Die Preisspanne bei Auslandskrankenversicherungen ist sehr hoch“, merkt Sunken dabei an. Laut dem Online-Vergleichsportal Vit24 liegt sie für einen 30-jährigen Single zwischen 7,92 und 149 Euro jährlich, und zwar für einjährigen Versicherungsschutz weltweit bei Reisen bis zu 60 Tagen. Für unter zehn Euro im Jahr gibt es durchaus schon gute Verträge, sagt Sunken. Alternativ können Reisende auch einzelne Trips versichern, dann sind die Beiträge noch niedriger. Der Schutz deckt aber immer nur Reisen von sechs bis acht Wochen ab. „Wer längere Aufenthalte absichern möchte, zahlt auch mehr“, sagt der Experte. Ein Jahr weltweiter Versicherungsschutz beispielsweise als Au-pair oder bei Work and Travel kostet einen 30-Jährigen laut Vergleichsportal zwischen 420 und 5.580 Euro Jahresbeitrag.

Wofür man sich entscheidet, hängt – wie so oft – von den Leistungen ab. „Sicherlich am wichtigsten ist die Übernahme der Kosten für den Rücktransport nach Hause“, sagt der Verbraucherschützer. In vielen Ländern ist die medizinische Versorgung nicht so gut wie hierzulande. Für eine ausreichende Versorgung müssen die Patienten nach Deutschland verlegt werden. Die Transportkosten sollten die Versicherungen auch dann zahlen, wenn ein Transport medizinisch sinnvoll und nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Sonst übernimmt der Versicherer die Verlegung nur, wenn die Ärzte im Urlaubsland keine adäquate Behandlung gewährleisten können. Sich auf eigene Faust ohne Versicherungsschutz nach Hause bringen zu lassen, kann teuer werden: Laut ADAC kosten Transporte innerhalb Europas bereits mehrere Zehntausend Euro.

Ansonsten gilt es darauf zu achten, dass auch Erkrankungen mitversichert sind, die vor Beginn der Reise bereits bestanden, rät Sunken – etwa chronische Leiden wie Bluthochdruck oder Diabetes. Sollten sich die Symptome dann im Urlaub verschlechtern, sind der Arztbesuch und die anschließende Behandlung mitversichert. Manchmal ist es dabei erforderlich, sich im Vorfeld vom heimischen behandelnden Arzt bestätigen zu lassen, dass er nicht damit rechnet, dass sich eine Vorerkrankung im Urlaub verschlechtern könnte.

Wer in Länder mit Reisewarnung aufbricht, muss unbedingt aufs Kleingedruckte achten: „Manche Versicherer formulieren hier Ausschlüsse“, warnt Sunken. Dann sind Länder, bei denen das Auswärtige Amt von Reisen abrät, nicht Teil des Pakets.

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