Die Bank darf ein Konto kündigen, wenn ein Kunde einer Gebührenerhöhung nicht zustimmt, urteilt das Landgericht Stuttgart. Dabei hatten der BGH und die Bafin den Bankkunden mehr Rechte zugesprochen
Das Urteil zur berechtigten Kontenkündigung ist spektakulär, denn das Landgericht Stuttgart stellt sich auf die Seite der Bank – und gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Es sorgt vorerst für noch mehr Unklarheit darüber, wie Banken mit ihren Kunden umgehen dürfen, wenn es um die Frage der Kontoführungsentgelte geht und darum, ob die Kunden denen zustimmen. In einem aktuellen Fall hat heute das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die Bank damit drohen durfte, dem Kunden das Konto zu kündigen, falls er dem höheren Entgelt nicht zustimme – was sie ja dann auch tatsächlich tat.