Wir wollen unser Wertpapierdepot an unsere Erben übertragen, aber nicht auf Erträge verzichten. Gibt es Nießbrauch für Aktien?
Viele kennen den Nießbrauch bei Immobilien. Doch dass es auch für Wertpapierdepots funktioniert, wissen nur die wenigsten. Wer ein gut bestücktes Depot besitzt, aber keine Kinder hat oder zusätzlich über Immobilien verfügt, der wird sich vielleicht schon gefragt haben, wie das Depot später an die Erben übergehen kann – ohne dass eine hohe Erbschaftsteuer fällig wird.