Die Bafin hat am Dienstag Kreditinstitute dazu aufgefordert, ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem April zu beachten. Der BGH entschied damals, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Folge: Etliche Banken mussten ihre Kunden nachträglich um Zustimmung zu den Änderungen bitten – und Kunden konnten fälschlicherweise erhobene Gebühren zurückfordern.
Das Urteil setzte in den Folgemonaten bereits eine regelrechte Welle in Gang: Verschiedene Banken reagierten und schickten ihren Kunden entsprechende Briefe. Darin forderten sie, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zuzustimmen, oftmals mit einem Ultimatum. Jüngstes Beispiel ist die Postbank, die von ihren Kunden eine Rückmeldung bis zum 15. November erwartet . Widersprechen oder reagieren die Kontoinhaber nicht „müssen wir prüfen, ob wir das Konto dauerhaft weiterführen können“, heißt es in dem Schreiben.
Viele Kundinnen und Kunden hätten die weitreichenden Folgen der Entscheidung verunsichert, bilanziert die Bafin nun. Es gebe eine „beträchtliche Anzahl von Beschwerden bei den Verbraucherzentralen und der Bafin“.
Die Finanzaufsicht erhöht deshalb jetzt den Druck auf die Kreditinstitute: Man erwarte, „dass sie das Urteil des Bundesgerichtshofs zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen.“ Konkret heißt das: Die Banken sollen die Kontoinhaber benachrichtigen und ihnen eine zuständige Stelle nennen, an die sie sich wenden können. Einseitige Entgelterhöhungen seien tabu.
Kontosperrungen: „kein fairer Umgang“
Es gelte nun, die Verbraucher „umfassend, klar und verständlich“ zu informieren – auch beim Thema der bisher gezahlten Kontogebühren. Denn betroffene Kunden können die zu Unrecht erhobenen Gelder von ihren Banken zurückfordern. Bislang hatte das aber nicht immer den gewünschten Effekt: So stellte die Sparda-Bank Baden-Württemberg ihre Kunden im Sommer vor die Wahl: Wer nach dem BGH-Urteil seine zu Unrecht gezahlten Kontogebühren zurückforderte, sollte künftig 7,50 Euro an Kontogebühren zahlen. Wer darauf verzichtete, 5 Euro.
Auch die Bafin fordert nun zu Rückzahlungen auf und spricht sich für die Bildung entsprechender Rücklagen aus. Einschüchterungsversuche und Druck gegenüber der Kunden erteilt die Finanzaufsicht eine Absage. Stattdessen sollen Kontoinhaber ausreichend Zeit für Überprüfung und Entscheidung erhalten.
„Insbesondere sind Kontosperrungen oder eine Sperrung des Zugangs zum Online-Banking zur Erlangung der Zustimmung bzw. Freischaltung des Zugangs nur bei Zustimmung zu den Vertragsänderungen nicht Ausdruck eines fairen Umgangs“, schreibt die Bafin und wird noch deutlicher: „Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die Bafin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.“

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