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EU-Taxonomie Was das Ökolabel für Gas und Atomkraft für Anleger heißt

Das französische Kernkraftwerk Cattenom. Künftig soll Atomkraft laut der neuen EU-Taxonomie als nachhaltig gelten
Das französische Kernkraftwerk Cattenom. Künftig soll Atomkraft laut der neuen EU-Taxonomie als nachhaltig gelten
© IMAGO / CHROMORANGE
Wenn es nach der EU-Taxonomie geht, gelten Gas und Kernenergie künftig als nachhaltig. Das EU-Parlament hat den Beschluss gebilligt. Auf das Geschäft mit grünen Finanzprodukten dürfte er kaum Auswirkungen haben, erwartet Christian Klein, Experte für nachhaltige Finanzwirtschaft
Christian Klein ist Professor für Sustainable Finance an der Universität Kassel
Christian Klein ist Professor für Sustainable Finance an der Universität Kassel und Mitglied der Mercator Wissenschaftsplattform Sustainable Finance

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CAPITAL: Künftig gelten Kernenergie und Gas laut der EU-Taxonomie als nachhaltig. Was ändert diese neue Definition an den Finanzströmen für nachhaltige Investitionen?

CHRISTIAN KLEIN: Erst mal wird sich nicht viel ändern. Die Taxonomie soll für Anleger und Investoren, die grün anlegen wollen, mehr Transparenz schaffen und zeigen, was dafür geeignete Assets sind. Wohin das Geld fließt, entscheidet jeder selbst. Und da es gerade in Deutschland schwierig zu vermitteln ist, jetzt in Kernenergie zu investieren, wird das auch nicht passieren.

Das heißt unsere Green-Bonds finanzieren am Ende nicht französische Atomkraftwerke?

Es wird Green-Bonds für Kernenergie geben, davon ist auszugehen. Und gerade Frankreich wird sie ausgeben, um die maroden Atomkraftwerke durch neue zu ersetzen. Aber Investoren sehen eben auch ganz genau, wohin ihr Geld fließt. Auch viele Anbieter sind sich bewusst, wie empfindlich Anleger darauf reagieren könnten. Die Gefahr zum Beispiel unbewusst in französische Atomkraftwerke zu investieren, halte ich für überschaubar.

Viele ESG-Fonds haben trotzdem eine gewisse Toleranz und investieren zu einem geringen Prozentsatz in nicht nachhaltige Unternehmen. Wie werden Fondsanbieter diesen Spielraum nutzen, wenn Kernenergie und Gas nicht mehr darunter fallen?

Atomkraft war bei vielen Fonds ohnehin schon ein Ausschlusskriterium. Daran wird die neue Einstufung in der Taxonomie nicht zwangsläufig etwas ändern. Durch die mediale Aufmerksamkeit, die das Thema erfahren hat, dürften viele Anbieter jetzt sogar bewusst darauf verweisen, dass sie auf Kernenergie verzichten – auch weil sie damit rechnen müssen, dass Kunden gezielt danach fragen.

Was heißt das für Privatanleger: Wie stelle ich sicher, dass mein ESG-Fonds nicht in Gas und Atomkraft investiert?

Ab August müssen Finanzberater mit ihren Kunden über die Nachhaltigkeitsziele bei der Geldanlage sprechen. Anleger können so unter anderem entscheiden, wie Taxonomie-konform sie investieren möchten und welche Ausschlusskriterien gelten sollen. Außerdem müssen nachhaltige Fonds durch die Offenlegungsverordnung schon jetzt darlegen, warum sie nachhaltig sind. Zusätzlich gibt es Siegel, wie das vom Forum für Nachhaltige Geldanlagen (FNG), die Finanzprodukte nach Nachhaltigkeitskriterien bewerten.

Einige Stimmen halten die Taxonomie durch die Entscheidung für aufgeweicht. Wie verlässlich ist sie als Maßstab für grüne Geldanlage noch?

Wir müssen unterscheiden zwischen dem Werkzeug und wie es angewendet wird. Die Taxonomie ist Stand heute ein Werkzeug, um mehr Transparenz für Investoren und Anleger zu schaffen. Gleichzeitig könnte damit auch knallharte Regulierungen durchgesetzt werden. Wenn die EU-Kommission ernsthaft das Pariser Klimaschutzabkommen erfüllen will – und davon gehe ich aus – dann könnten wir das in Zukunft sehen. Die politische Entscheidung jetzt ist dagegen ein Kommunikationsdesaster, das dem Ruf der Taxonomie erheblichen Schaden zugefügt hat.

Inwiefern?

Die Denkweise der Taxonomie ist anders, als wir es gewohnt sind. Sie unterteilt nicht Unternehmen in nachhaltig und nicht nachhaltig, sondern deren Aktivitäten, wenn sie bestimmte Grenzwerte über- oder unterschreiten. Schaut man nur auf den CO2-Verbrauch, lägen Kernenergie und Gas unter den Grenzwerten. Allerdings darf die Aktivität nicht gleichzeitig anderen Kriterien schaden etwa der Kreislaufwirtschaft. Hier ist ganz klar ein Widerspruch zu sehen. Allerdings müssen laut der Taxonomieverordnung noch viele Zusatzbedingungen erfüllt sein, bevor Gas und Kernenergie als nachhaltig gelten. Das werden nur sehr moderne und effiziente Anlagen erfüllen können. Hier ist die neue Definition also durchaus strenger, als es momentan dargestellt wird.

© Filipp Fröhlich

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Also ist die Debatte um die Entscheidung eher „viel Lärm um nichts“?

Der Lärm ist schon berechtigt, schließlich war in der Original-Taxonomie keine Rede von Gas und Kernenergie. Dass sie jetzt doch als nachhaltig gelten, ist einem politischen Prozess geschuldet, in dem bestimmte Länder ihre Interessen durchgesetzt haben. Allerdings darf man das Kind auch nicht mit dem Bade ausschütten und die Taxonomie verwerfen. Denn sie hat großes Potential etwas zu bewegen.

Auf zwischenstaatlicher Ebene hat es innerhalb der EU trotzdem erheblich geknirscht. Ist eine gemeinsame EU-Klima-Politik womöglich gescheitert?

Gescheitert ist sie nicht, denn die EU-Kommission meint es wirklich ernst mit dem Aufhalten des Klimawandels. Allerdings war die EU-Klimapolitik schon immer sehr anstrengend, weil sie oft auch die nationalen Interessen berührt. Das sieht man sehr gut an Frankreichs Bemühungen im Fall der Kernenergie. Warum betreibt man so viel Aufwand, wenn es um eine grüne Nische mit einem Marktanteil von etwas mehr als zehn Prozent geht? Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass es für die Aktivitäten in der Taxonomie – und somit nun auch für moderne Formen der Kernenergie – irgendwann bevorzugte Finanzierungskonditionen gibt. Da die allermeisten Wirtschaftsaktivitäten, die in der Taxonomie berücksichtigt werden, wirklich dazu beitragen können, dass unsere Welt weiterhin lebenswert bleibt, bin ich optimistisch, dass wir letztendlich auf einem guten Weg sind. Das gilt auch für die Klimapolitik.

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