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Märkte D-Day für Fondsanleger

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Anbieter von Finanzprodukten müssen künftig nach festen Regeln darüber informieren, welche Nachhaltigkeitsstrategie sie verfolgen, und welche Nachhaltigkeitsrisiken sie bei der Anlage eingehen. Capital beantwortet die wichtigsten Fragen zur „Disclosure Obligation“

Die IT-Abteilungen von Fondsanbietern dürften dem 10. März mit ein wenig Bangen entgegensehen. Denn ab diesem Tag könnten Anleger deutlich mehr als bislang auf die Websites der Gesellschaften zugreifen. Der Grund hierfür ist die so genannten Offenlegungsverordnung der Europäischen Union (EU). Die EU verpflichtet alle Anbieter von Finanzprodukten, die an Privatkunden vertrieben werden, ihre Nachhaltigkeitsstrategie und die mit ihrer Anlagestrategie verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken auf ihrer Internetseite öffentlich zu machen.

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