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Berufsleben Vorsicht! Das sollten Sie am Computer im Büro lieber lassen

Eine Frau arbeitet im Büro am Computer
Eine Frau arbeitet im Büro am Computer
© Getty Images
Viele Menschen fühlen sich bei der Arbeit am Computer unbeobachtet. Das kann ein folgenschwerer Trugschluss sein. Denn nie konnte der Chef so leicht mitlesen wie heute

Es muss ja gar nicht das Spionageprogramm sein. Bereits Anwendungen wie Google Drive oder Slack erlauben Arbeitgebern Einblicke in das Treiben der Angestellten, die es früher so nicht gegeben hat. Zwar konnten Systemadministrationen schon immer E-Mails von Kollegen lesen, wenn sie es denn wollten. Die zunehmende Verbreitung von Cloud-basierten Plattformen – auch getrieben durch Trends wie Homeoffice – macht es für Kollegen mit dem richtigen Passwort aber so einfach wie nie, auf Ablagen von Mitarbeitern zuzugreifen.

„Am besten gehen Sie davon aus, dass Ihr Computer bei der Arbeit überwacht wird und verhalten sich entsprechend“, hieß es kürzlich in einem Ratgeber in der „New York Times“ . Konkret gab es diese Tipps:

#1 Speichern Sie keinen persönlichen Dateien auf dem Dienst-Computer oder -Handy

Das war laut Autor Thorin Klosowski der Tipp Nummer eins der befragten Sicherheitsexperten. „Wenn Sie entlassen werden, ist der Laptop meist der erste Gegenstand, der Ihnen weggenommen wird“, erklärte er. Außerdem gebe es Cybersecurity-Programme, die beim Aufspüren von Malware automatisch anfingen, Dateien zu löschen. Dabei könnten dann auch wichtige persönliche Unterlagen verschwinden.

#2 Speichern Sie nichts in G Suite, Slack oder vergleichbaren Programmen, das der Arbeitgeber nicht sehen soll

Immer mehr Unternehmen verlegen die Speicherung von Daten in die Cloud. G Suite von Google ist dabei mit Google Docs und Gmail ein beliebter Anbieter. Administratoren können im teureren Modell G Suite Enterprise über die Suchmaske bestimmte Schlagwörter in E-Mails oder Dokumenten aufspüren, wie Klosowski warnte. Außerdem sei es möglich, Entwürfe zu archivieren, selbst wenn sie nie abgeschickt wurden: „Sollten Sie jemals erwägen, eine Kündigungs-E-Mail anzufangen, in der Sie Ihren Chef als Idioten bezeichnen, machen Sie das lieber woanders.“ Dasselbe gelte für Chatprogramm wie Slack. Auch hier könnten scheinbar private Nachrichten leicht mitgelesen werden.

#3 Gehen Sie davon aus, dass Ihre Internetnutzung aufgezeichnet wird

Dass viele Beschäftigte am Computer im Büro nicht nur arbeiten, wird von Unternehmen meist stillschweigend hingenommen. Wer mal schnell private E-Mails prüft oder kurz Nachrichten liest, hat vermutlich keine Konsequenzen zu fürchten. Das bedeutet aber nicht, dass die Internetnutzung keine schwerwiegenden Folgen haben kann. In dem „New York Times“-Artikel wird denn auch geraten, am besten davon auszugehen, dass die Internetnutzung im Büro in irgendeiner Form überwacht wird.

Das gilt auch für Beschäftigte in Deutschland. 2016 entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg : „Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.“ Im vorliegenden Fall war dem Arbeitgeber wegen einer „erheblichen privaten Nutzung des Internets“ während der Arbeitszeit außerordentlich gekündigt worden.

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