Bisher wurde die Grundsteuer anhand des sogenannten Einheitswertes ermittelt, der auf Schätzungen aus dem Jahr 1964 (im Westen) beziehungsweise (1935) zurückgeht. Weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hat, kam es zur Grundsteuerreform.
Die Reform soll „den Prozess leichter und moderner gestalten“, sagt Immobilienexperte Peter Hettenbach. Im Podcast „Lagebericht“ spricht er mit Katarina Ivankovic über die Frage, anhand welcher Bezugsgrößen die Grundsteuer nun ermittelt wird und warum die Reform aus ihrer Sicht keine Vereinfachung ist. „Einige der Einflussgrößen sind höchst fraglich zu ermitteln“, so Hettenbach.
Warum er trotzdem keine großen Möglichkeiten für Fehleinschätzungen sieht, wen die Reform am meisten trifft und warum sie schlechte Nachrichten für Mieter bedeuten könnten, darum geht es im neuen „Lagebericht“.
Hören Sie außerdem in der 58. Folge des „Lageberichts“,
- was passiert, wenn man die Einschätzung nicht rechtzeitig einreicht,
- wie die Grundsteuer in Bayern und Baden-Württemberg ermittelt wird,
- was es mit der neuen Grundsteuer C auf sich hat.
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